Eberswalde: Am Samstag, dem 9. Mai 2026, wird ab 08:00 Uhr im Zuge einer Allgemeinverfügung der Stadt Eberswalde im Bereich der Innenstadt in der Gemarkung Eberswalde um das Grundstück Ludwig-Sandberg-Straße, Pfarrkirche S. Johannis, Flur 1, Flurstück 981 ein Sperrkreis mit einem maximalen Radius von 350 Metern ab dem Fundort eingerichtet. In der Zeit zwischen 08:00 Uhr und dem Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es demnach verboten, sich innerhalb der Sperrzone in und außerhalb von Gebäuden, auf Straßen, Wegen sowie Plätzen im Umfeld der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.
Durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Brandenburg wurde eingeschätzt, dass die Fundmunition nicht mehr transportfähig ist. Daher muss sie am 9. Mai 2026, beginnend ab 8:00 Uhr, vor Ort entschärft werden.
• Die eingerichtete Sperrzone ist zwingend zu räumen, ein Aufenthalt in der Sperrzone zwischen 08:00 Uhr und dem Ende der erforderlichen Maßnahmen ist verboten.
• Fahrzeuge jeglicher Art sowie Haustiere sind aus dem Sperrbereich von Beginn bis Ende der Maßnahmen zu entfernen.
• Im Bereich um die Johanneskirche sind die der Kirche zugewandten Gebäudefenster vollständig offen, Rollläden jedoch geschlossen zu halten.
Es besteht die drohende Gefahr der unkontrollierten Detonation durch die Freilegung und Entschärfung und damit Lebensgefahr.
Durch Ordnungskräfte des Ordnungsamtes, der Berufsfeuerwehr Eberswalde, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt und durch die Polizei wird kontrolliert und sichergestellt, dass alle Personen den Sperrkreis verlassen. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Zutritt zu dem aufgeführten Sperrbereich haben nur die vom KMBD bzw. der Stadt Eberswalde beauftragten Fachfirmen sowie beteiligten Personen und die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung.
Der detaillierte Wortlaut der „Allgemeinverfügung anlässlich einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme auf Grund eines Bombenfundes auf dem Grundstück Ludwig-Sandberg-Straße, Pfarrkirche S. Johannis, Gemarkung Eberswalde vom 6. Mai 2026“ sowie eine grafische Übersicht des Sperrgebiets sind unter anderem auf der Homepage der Stadt Eberswalde, https://www.eberswalde.de/, in der Rubrik Bekanntmachungen zu finden: https://www.eberswalde.de/publications/Bekanntmachungen
Falls Sie keine alternative Unterkunft haben, steht Ihnen die Betreuungsstelle Turnhalle in der Alfred-Dengler-Straße zur Verfügung.
Falls Sie Hilfe benötigen (z. B. eingeschränkte Mobilität), wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannte Hotline: Telefon: 03334 – 64 888 oder schreiben Sie an hilfe@eberswalde.de
Straßenverzeichnis des Sperrgebiets
• Ammonstraße
• August-Bebel-Straße
• Bergerstraße; Ecke Wilhelmstraße bis Ecke Ammonstraße
• Brunnenstraße; Ecke Lessingstraße bis Ecke August-Bebel-Straße
• Eisenbahnstraße; Ecke Ammonstraße bis Ecke Grabowstraße
• Friedrich-Engels-Straße; Ecke Grabowstraße bis Ecke Karl-Marx-Platz Grabowstraße; Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße bis Ecke Kantstraße
• Ludwig-Sandberg-Straße
• Kantstraße; Ecke Wilhelmstraße bis Ecke Grabowstraße
• Karl-Liebknecht-Straße
• Karl-Marx-Platz
• Puschkinstraße
• Raumerstraße; Ecke Ruhlaer Straße bis Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße
• Rudolf-Breitscheid-Straße; Ecke Karl-Marx-Platz bis Ecke Grabowstraße/Raumerstraße
• Ruhlaer Straße; Ecke Weinbergstraße bis Ecke Raumerstraße
• Schicklerstraße; bis Ecke Kienwerder (Kirche St. Peter und Paul)
• Walther-Rathenau-Straße
• Weinbergstraße
• Wilhelmstraße; Ecke Bergerstraße bis Ecke Friedrich-Engels-Straße
• Zimmerstraße














