Ahrensfelde: Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Dies zieht neue Gebühren mit sich, die ggf. rückwirkend erhoben werden.
Infolgedessen wurde die Gebührenordnung (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK) entsprechend angepasst, die seit dem 24.09.2024 gültig ist.
Hiernach wird für die ordnungsbehördliche Anzeige der Haltung eines Hundes (§ 2 Absatz 2 HundehV) eine Gebühr fällig. Nach Tarifstelle 8.4.1 liegt diese Gebühr bei 15,00 bis 300,00 €. Die Gebührenverordnung ist rückwirkend ab dem 24.09.2024 bindend. Die Gemeinde Ahrensfelde hat die Gebühr für die Anzeige der Hundehaltung auf 15,00 € festgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Gebühren, aller ordnungsbehördlichen Hundeanzeigen dementsprechend rückwirkend zu erheben sind.
Die entsprechenden Hundehalter werden in den kommenden Tagen per Post über diesen Sachverhalt informiert