Ahrensfelde: In den vergangenen Monaten verzeichnen die Kindertagesstätten in unserer Gemeinde sowie in der gesamten Region Brandenburg einen deutlichen Rückgang der Neuanmeldungen für Krippe und Kita. Grund hierfür sind die anhaltend niedrigen Geburtenzahlen sowie eine geringere Zuzugsrate. Infolgedessen sind einige Einrichtungen derzeit nur zu etwa 70 Prozent ausgelastet.
Um auf diese Entwicklung angemessen zu reagieren, wurden in der Gemeinde Ahrensfelde Veränderungen innerhalb der gemeindlichen Kindertagesstätten vorgenommen. Dies beinhaltet eine Anpassung des pädagogischen Fachpersonals an die Kinderzahl der einzelnen Einrichtungen mit teils Umverteilungen auf andere Einrichtungen in der Gemeinde. Im Zuge dieser Veränderungen haben sich einige Erzieherinnen und Erzieher dazu entschlossen, sich beruflich neu zu orientieren und den Arbeitgeber zu wechseln.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass in diesem Zusammenhang keine Entlassungen stattgefunden haben. Mit dem aktuell eingesetzten Fachpersonal können wir weiterhin sowohl die hohe Qualität der Betreuung als auch die gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung je Einrichtung gewährleisten. Einen sogenannten „Betreuungsschlüssel“ gibt es nicht. Im Gesetzestext – KitaPersV § 2 Abs. 1 wird geregelt, dass das pädagogische Fachpersonal auf die Gesamtkinderzahl (inklusive deren Alter und Betreuungszeit) einer Einrichtung bemessen wird und nicht auf eine Gruppe runtergebrochen werden kann: „Sie beschreibt keine Gruppengrößen oder Fachkraft-Kind-Verhältnisse. Der Träger der Einrichtung hat bei seiner Dienstplangestaltung einen der Anzahl und dem Alter der betreuten Kinder sowie der Art des Betreuungsangebots angemessenen Einsatz der Kräfte sicherzustellen.“
Es handelt es sich demnach lediglich um eine rechnerische Größe, die nicht direkt angibt, wie viele Kinder von einer einzelnen Erzieherin oder einem Erzieher betreut werden. Vielmehr berücksichtigt diese Personalbemessung neben der direkten Arbeit mit den Kindern auch wichtige Aufgaben wie die Vorbereitung, Dokumentation und Elterngespräche sowie Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen. Deshalb kann es in Einzelfällen vorkommen, dass zeitweise auch bis zu 13 Kinder von lediglich einer Fachkraft allein betreut werden.
Dieses Beispiel zeigt: Die Bemessungsgrundlagen (§ 10 Abs. 1 KitaG) von 1:4,25 (U3), 1:10 (Ü3) und 1:15 (ab Grundschulalter) sorgen zwar dafür, dass insgesamt genug Personal für die gesamte Betreuungszeit eingeplant ist – sie garantieren aber nicht immer eine bestimmte Anzahl von Fachkräften zu jedem Zeitpunkt des Tages in jeder Gruppe. Trotzdem achtet das Leitungspersonal darauf, die Betreuung so zu organisieren, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Kinder jederzeit gewährleistet sind.
Um die Qualität unserer Kindertagesstätten auch in Zukunft auf einem hohen Niveau zu halten und stetig weiterzuentwickeln, haben wir eine neue Stelle für die „Kitafachberatung“ eingerichtet. Die Kitafachberatung steht sowohl den Leitungen der Einrichtungen als auch dem pädagogischen Personal und den Eltern beratend und unterstützend zur Seite. Sie begleitet die Kitas bei fachlichen Fragen, unterstützt bei der Umsetzung von pädagogischen Konzepten und sorgt dafür, dass aktuelle Standards eingehalten werden. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin für Anregungen, Wünsche oder auch Sorgen der Eltern und trägt so dazu bei, dass unsere Kindertagesstätten ein Ort des Vertrauens, der Qualität und des gemeinsamen Austauschs bleiben.
Uns ist bewusst, dass es zudem Bedenken zu einem teiloffenen Gruppenkonzept gibt, der Vorwurf „wir könnten das neue Konzept „überbügeln“, um Personal einzusparen“ steht sogar im Raum. Dies entspricht jedoch nicht unserer Vorgehensweise und auch nicht unseren Zielen. Die Umstellung erfolgt ausschließlich in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (Kitaausschuss) und niemals ohne deren Mitwirkung. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit den Leitungen, dem Personal und den Eltern die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Kinder zu schaffen – nicht, um Ressourcen zu kürzen, sondern um pädagogische Qualität weiterzuentwickeln. Die gesetzlich vorgeschriebene Bemessungsgrundlage bleibt dabei selbstverständlich unangetastet und wird unabhängig vom gewählten Konzept eingehalten.
Unser Ziel bleibt es, allen Kindern eine bestmögliche Förderung und Betreuung zu bieten und gleichzeitig flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren und dabei selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben zum Personaleinsatz einzuhalten.
Hintergrundinformation:
Die Gemeinde Ahrensfelde betreibt derzeit vier Kindertagesstätten und zwei Horteinrichtungen. Insgesamt sind in den gemeindlichen Einrichtungen 119 Erzieherinnen und Erzieher sowie zusätzlich sechs Leiterinnen und Leiter beschäftigt. Damit stellt die Gemeinde eine verlässliche und qualifizierte Betreuung für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter sicher.














