Das „Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer“ ist auch in der fünften Ausschreibung erfolgreich. Das Bildungsministerium konnte aufgrund vieler guter Bewerbungen von Lehramtsstudierenden aus ganz Deutschland die Zahl der zu vergebenden Stipendien zum Wintersemester 2024/25 von 20 auf 25 erhöhen. Staatssekretärin Claudia Zinke übergab in Potsdam die Förderbescheide.
Staatssekretärin Claudia Zinke: „Das Land Brandenburg ist ein attraktiver Standort für Lehrerinnen und Lehrer. Das zeigt sich an unserem Erfolgsmodell, dem Brandenburg-Stipendium. Das Interesse bei Lehramtsstudierenden in ganz Deutschland nimmt mit jeder weiteren Ausschreibung zu. In diesem Jahr vergeben wir so viele Stipendien wie nie zuvor: nach 25 Förderungen zum Sommersemester, nun erneut 25 Stipendien zum Wintersemester. Das Förderprogramm ist damit ein win-win-Projekt für die Schulen in ländlichen Regionen und für die Studierenden. Ich wünsche den Stipendiatinnen und Stipendiaten alles Gute. Sie leisten an den Schulen einen wichtigen Beitrag für gute Bildung und gleiche Chancen im Land Brandenburg. Gleichzeitig wünsche ich den Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium beendet haben, einen guten Start ins Berufsleben an ihren Schulen in Brandenburg.“
Anne Rolvering, Vorsitzende der Geschäftsführung DKJS: „Mit dem Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer haben wir ein attraktives Angebot für Lehramtsstudierende, das mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte an Brandenburger Schulen bringt. Die Erfahrungen zeigen, dass dieses Konzept aufgeht: Die finanzielle Absicherung, die enge Anbindung an die Einsatzschule von Anfang an und das attraktive Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg sind vielfältige Vorteile, von denen die Stipendiatinnen und Stipendiaten profitieren – und mit ihnen die Schülerinnen und Schüler vor Ort.“
Die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die für ein Stipendium ausgewählt wurden, kommen von Universitäten sowohl aus Brandenburg (8) als auch aus anderen Bundesländern: Berlin (8), Sachsen (5), Mecklenburg-Vorpommern (3) und Nordrhein-Westfalen (1). Sie werden an folgenden Programmschulen eingesetzt und von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut:
- Brandenburg/Havel: Grundschule in der kleinen Gartenstraße, Grundschule „Frederic Joliot Curie“
- Barnim: Grundschule Marienwerder (Marienwerder)
- Cottbus: Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Spreeschule
- Dahme-Spreewald: Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule (Lübben [Spreewald])
- Elbe-Elster: Oberstufenzentrum Elbe-Elster (Elsterwerda), Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Sieben Brunnen (Finsterwalde), Grundschule Stadtmitte (Finsterwalde)
- Frankfurt (Oder): Grundschule „Lenné“
- Havelland: Pestalozzi-Schule Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen (Rathenow)
- Märkisch-Oderland: Schule am Tornowsee – Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Oberbarnim), „Schule im Grünen“ Verlässliche Halbtagsgrundschule Alt Zeschdorf (Zeschdorf / Ortsteil Alt Zeschdorf), Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schule am Wald (Vierlinden / Ortsteil Worin)
- Oberhavel: Grundschule „Am Weinberg“ (Liebenwalde)
- Oder-Spree: Theodor-Fontane-Grundschule (Fürstenwalde / Spree), Sonnengrundschule (Fürstenwalde / Spree), Europaschule Oberstufenzentrum Oder-Spree (Fürstenwalde / Spree)
- Ostprignitz-Ruppin: Grundschule am Mühlenweg (Walsleben), Oberschule „Alexander Puschkin“ (Neuruppin)
- Potsdam-Mittelmark: Geschwister-Scholl-Grundschule (Bad Belzig)
- Prignitz: Oberschule Wittenberge
- Teltow-Fläming: Friedrich-Ebert-Grundschule (Luckenwalde), Grundschule Glienick (Zossen)
Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem führt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das umfangreiche ideelle Begleitprogramm „Einfach.Klasse.Brandenburg“ durch. Die Förderung beginnt frühestens mit dem fünften Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an einer zugeordneten Schule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an ihrer Programmschule für mindestens die Dauer, für die das Stipendium gewährt wurde.