Werneuchen: Von der B 158 ist die Einfahrt in die Breite Straße verboten! Die entsprechende Beschilderung weist eindeutig auf das Verbot der Einfahrt hin! Die Missachtung der geltenden Verkehrsregeln stellt nicht nur einen Verkehrsverstoß dar, der von der Polizeibehörde geahndet werden kann. Vielmehr werden alle beteiligten Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Es besteht erhöhte Unfallgefahr beim widerrechtlichen Einfahren in den Gegenverkehr.
Leider mussten wir bereits feststellen, dass nicht nur versehentlich falsch eingefahren wird. Leider ignorieren auch ortskundige Fahrzeugführer die geltenden Vorschriften beharrlich und gefährden ihre Mitmenschen.
Wir wünschen uns, dass jeder unfallfrei in die Weihnachtsfeiertage kommt.
Ihre Stadtverwaltung















