Bernau: Seit dem ersten Januarwochenende hat der Winter die Region fest im Griff. Damit ist auch der Winterdienst der Stadt überall gefragt. Seit dem 3. Januar sind die Kräfte des Bernauer Bauhofes im Dauereinsatz, um die 180 Kilometer Straße und die etwa 40.000 Quadratmeter Geh- und Radwege, Haltestellen, Parks und Plätze winterdiensttechnisch zu betreuen. Fast der gesamte Fuhrpark ist umgerüstet — vom Traktor bis zum Multicar — um den Winter zu trotzen.
Der Betriebshof der Stadtverwaltung ist in der Woche im 2-Schichtbetrieb von 4 Uhr morgens bis 13 Uhr und von 13 Uhr bis gegebenenfalls 22 Uhr im Einsatz. „Je nach Witterungslage ziehen die Kräfte bis in die späten Abendstunden durch“, erklärt Infrastrukturamtsleiter Jürgen Brinckmann. An den Wochenenden ist jeweils eine Schicht mit jeweils zehn Mitarbeitenden ab 6 Uhr morgens im Dienst und befreit die Straßen und Wege vom Schnee. Dabei arbeiten die Mitarbeitenden sowie die zusätzlich beauftragten Firmen die Straßen und Plätze nach Dringlichkeitsstufe ab. Je nach Verkehrsbedeutung werden die Straßen geräumt, wobei die Hauptstraßen prioritär geräumt werden und erst anschließend die Anliegerstraßen. Dabei ist die Stadt Bernau lediglich für die Räumung der kommunalen Straßen zuständig. Die Landesstraßen werden seitens Landesbetrieb Straßenwesen winterdienstlich betreut. Der städtische Bauhof streut entsprechend der Beschlusslage der Stadtverordneten ausschließlich ein Sand-Kiesgemisch. „Damit stumpfen wir die Gehwege und Straßen ab. Salz kommt in Bernau nur im Falle einer Blitzeisgefahrenlage zum Einsatz“, erklärt der Leiter des Infrastrukturamtes.

Bei Problemen, Fragen und Hinweisen zum Winterdienst können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Winterdienst-Hotline 0800/555 333 5 (Mo bis Sa von 8 bis 18 Uhr) melden. „Die Hotline ist kostenfrei zu nutzen und viele Hinweise helfen uns bei der Arbeit, da wir nicht auf jeden Platz ein Auge haben können“, so Jürgen Brinckmann. Durch die Telefon-Hotline wird es den Mitarbeitenden der Verwaltung möglich, Anliegen zügig zu bearbeiten, Vorortkontrollen zeitnah vorzunehmen und Rückfragen schneller zu beantworten. „Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Problem sofort behoben werden kann“, macht der Infrastrukturamtsleiter deutlich. Bei anhaltendem Schneefall ist es nicht möglich die Straßen und Gehwege vollständig zu räumen.
Auch Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht, ihre Gehwege zu reinigen. Zur ordnungsgemäßen Winterreinigung sind die Gehwege in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Ein stark frequentierter Gehweg in zentraler Lage, zum Beispiel in Bahnhofsnähe, muss breiter beräumt werden als ein Gehweg, der nur wenig genutzt wird. Bei Eisglätte sind die Gehwege mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beräumen. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze, informiert das städtische Ordnungsamt.
















