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Barnim Aktuell » Politik » Bedarfsgerechte Schulplanung und kurze Schulwege – BVB / FREIE WÄHLER Fraktion stellt Antrag zum Schulalltag

Bedarfsgerechte Schulplanung und kurze Schulwege – BVB / FREIE WÄHLER Fraktion stellt Antrag zum Schulalltag

  • 08. März 2023
  • Politik
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Quelle: Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg
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Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion im Brandenburger Landtag hat einen Antrag im Brandenburger Landtag eingebracht, der Pendelzeiten, die den Schülern die Zeit für Sport, Vereine, Hausaufgaben, Freizeit und Erholung kosten, auf ein landesweit einheitliches Maximum beschränken. Dieses Maximum soll für Schüler der Sekundartstufe I für beide Wege insgesamt 120 Minuten und für Schüler der Sekundarstufe II insgesamt 150 Minuten betragen.

In dem Antrag heißt es:

Bedarfsgerechte Schulplanung und kurze Schulwege – mehr Qualitätszeit für Schüler!

Der Schulalltag von Schülerinnen und Schülern ist anstrengend und lang.

In § 4 Absatz 3 Satz 5 Schulgesetz Brandenburg (BbgSchG) sind die Anforderungen an Schulwege, Unterricht und dessen Organisation, Hausaufgaben und sonstige Schulveranstaltungen geregelt. Diese müssen der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers entsprechen, zumutbar sein und ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen.

Insbesondere die Anforderungen an den Schulweg sind gesetzlich nicht näher geregelt. Die Regelungen der Landkreise bezüglich der maximal zulässigen Schulwegzeiten sind uneinheitlich und beinhalten teilweise sogar Pendelzeiten, die bei Erwachsenen als unzumutbar gelten. Soweit vorhanden, folgen die Festlegungen maximaler Schulwegzeiten in den Kreisen fiskalischen Grundsätzen, sind jedoch nicht im Sinne des staatlichen Bildungsauftrags.

Dies geht zulasten der frei verfügbaren Zeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Für außerschulische Aktivitäten oder Erholungszeit bleibt immer weniger Raum. Selbst für das Lernen und das Erledigen von Hausaufgaben steht in immer mehr Fällen nicht genügend Zeit zur Verfügung.

Der Landtag stellt fest:

  • Es ist Aufgabe des Landes, für alle Kinder die Einhaltung der Bestimmungen aus § 4 BbgSchG sicherzustellen und auch für Schülerinnen und Schüler gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.
  • Die Festlegungen der Landkreise bezüglich der maximalen Schulwegzeiten sind unzureichend und durch wissenschaftlich fundierte und brandenburgweit gültige Regelungen zu ergänzen.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt:

  1. eine zumutbare maximale Regelschulwegzeit für Grund- und Sekundarschüler zu ermitteln,
  2. sodann einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzulegen,
    a) der die ermittelten Regelschulwegzeiten im Schulgesetz Brandenburg festlegt, wobei diese am Tag für Schüler der Sekundartstufe I für beide Wege 120 Minuten und für Schüler der Sekundarstufe II 150 Minuten nicht überschreiten dürfen,
    b) der die jeweiligen Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung verpflichtet, entsprechend angepasste Schulbezirke zu bilden oder anderweitig eine auskömmliche wohnortnahe öffentliche Schulplatzversorgung sicherzustellen und bei nicht ausreichender Versorgung Schülerspezialverkehre einzurichten.
  3. eine Verordnung zu erlassen, mit der eine einheitliche Berechnung der Schulwegzeiten unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Wartezeiten an Haltestellen und vorherigen oder anschließenden Fußwegen sichergestellt wird.
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Quelle: Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg

Der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER folgendermaßen begründet:

Die Schülerentwicklung in den Landkreisen ist seit Jahren sehr dynamisch. Durch den ver-mehrten Zuzug junger Familien nach Brandenburg steigen die Schülerzahlen seit Jahren stetig an. Vorhandene Schulen, die vor Jahren noch freie Plätze vorhielten, sind mittlerweile übernachgefragt. Während dies vor Jahren nur das Berliner Umland betraf, sind voll ausgelastete Sekundarschulen auch in der Fläche keine Seltenheit mehr.

Dies bestätigte auch die Landesregierung mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ilona Nicklisch (Antwort der Landesregierung vom 30.11.2022, Drucksache 7/6676, auf die Kleine Anfrage 2403 der Abgeordneten Ilona Nicklisch (BVB/FW) vom 01.11.2022).

Erfragt wurden die Erfüllungsquoten der Wunschschulen beim Übergang von der Grund-schule in die Sekundärstufe in den letzten 6 Jahren.

Während in den Jahren 2016 – 2021 die Quote der Erfüllung des Erstwunsches (Tabelle 2 der Antwort der Landesregierung) bestenfalls stagnierte – nur im Landkreis Märkisch Oderland ist ein deutlicher Abwärtstrend zu erkennen – ist bei der Statistik für das „jährliche Ü 7 Verfahren“ für das Schuljahr 2022/2023 ein dramatischer Rückgang bei den Erfolgsquoten zu verzeichnen (Tabelle 1).

Die Erfolgsquote landesweit sackte innerhalb eines Jahres von 88,2 % auf 79,8 % um alarmierende 8,4 Prozentpunkte ab. Noch dramatischer sind die Rückgänge im Berliner Um-land, wo die Erfolgsquote um 11,1 Prozentpunkte einbrach. Trauriger Spitzenreiter ist das Berliner Umland in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree, in welchen mehr als jeder dritte Schüler nicht mehr an seiner Erstwunschschule angenommen wurde.

Die Wahl der Erstwunschschule wird durch die Wohnortnähe bestimmt. Gelingt es nicht, eine Zulassung zur Wunschschule zu erhalten, führt dies meistens zu erheblichen Fahrzeitverlängerungen und Freizeiteinbußen. Diese sind gerade für die zumeist aus Leistungsgründen abgewiesenen Schüler besonders folgenschwer, denn so geht wertvolle Zeit für Schul-arbeiten und Erholung verloren.

Ursächlich dafür sind die Schulentwicklungsplanungen der Landkreise.

Statt aber bei der Erkenntnis des Schulplatzmangels mit Schulbau zu reagieren und den Neubau von Sekundarschulen zu initiieren, schnitt z. B. der Landkreis Märkisch-Oderland die Schulbezirke neu zu und vergrößerte sie. Dies erfolgte mit dem Ziel, die unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen über eine erheblich größere Fläche auszugleichen.

Die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Märkisch-Oderland selbst legt keine Grenzen für die Fahrzeiten fest. Lediglich die Wartezeiten am Schulort sind vor dem Unterricht auf 45 Minuten und nach dem Unterricht auf 60 Minuten begrenzt, was allerdings „zur Vermeidung von Schülerspezialverkehr“ auf „100 Minuten“, also 1 Stunde und 40 Minuten verlängert werden kann.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hält demnach Wartezeiten von bis zu 3 (!) Stunden am Schulort für angemessen.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin z. B. schreibt in der eigenen Schülerbeförderungssatzung weder Warte- noch Fahrzeiten fest.

Der Landkreis Barnim legt in § 7 seiner Satzung zumindest fest, dass bei Fehlen einer zumutbaren Verbindung ein Schülerspezialverkehr einzurichten ist. Was zumutbar ist, wird jedoch nicht geregelt.

Dass dies auch anders geht, zeigen die Festlegungen in den Satzungen der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald, in denen zumutbare Fahrzeiten für Schüler der Sekundarstufe I auf 60 Minuten pro Strecke festgelegt werden.

Diese unterschiedlichen Festlegungen lassen erkennen, dass nicht alle Schulträger aus-schließlich den Bildungsauftrag im Blick haben, sondern dass Einsparbemühungen im ÖPNV im Vordergrund stehen.

Zwar mag für einen Großteil der Schülerschaft die Betroffenheit von den maximalen Fahr-zeiten derzeit theoretischer Natur sein, für einen immer größer werdenden Anteil der Schülerinnen und Schüler ist er real und unzumutbar.

In Märkisch-Oderland gibt es mittlerweile Pendelzeiten von über 4 Stunden.

Zuzüglich zum eigentlichen Schulaufenthalt kann so ein Schultag neun bis zehn Stunden andauern. Zeit für Vereine, Jugendfeuerwehr oder auch Erholung bleibt dann nicht mehr.

Ein zumutbarer Schulweg gemäß § 4 Absatz 3 BbgSchG wird so nicht gewährleistet.

Deshalb soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Begriff Schulwegzeiten am Maßstab des § 4 Absatz 3 BbgSchG zu definieren und Maximalfahrzeiten zu ermitteln und festzulegen.

Dabei soll die Obergrenze einer Fahrzeitbegrenzung nicht höher liegen, als es vergleichbare Regelungen für Erwachsene vorgeben.

In § 140 Absatz 4 SGB III sind zum Beispiel für erwachsene Arbeitssuchende maximale Pendelzeiten festgelegt, die bis zu sechs Stunden Arbeitszeit höchstens zwei und über sechs Stunden Arbeitszeit höchsten zweieinhalb Stunden sein dürfen. Es ist kein Grund ersichtlich, wieso diese Vorgaben nicht auch für Schülerinnen und Schüler Geltung beanspruchen dürfen.

Durch die Festlegung dieser Zeiten sollen Landkreise im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dazu angehalten werden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine aus-kömmliche Schulplatzversorgung mit angemessenen Schulwegzeiten sicherstellen.

Der Landtag wird im März-Plenum über den Antrag abstimmen.

Den vollständigen Antrag im Original finden Sie hier:

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Von: Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg
Tags: BildungBVB / FREIE WÄHLERInfrastrukturVerkehr im Barnim

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