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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt

Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt

Erster ressortübergreifender Fachtag zum Thema Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt
  • 01. Dezember 2024
  • In Land Brandenburg
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Brandenburg will den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt und Femiziden ressortübergreifend sowie gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiter verbessern. Erstmals findet aus diesem Grund am Mittwoch (27. November) in Potsdam ein gemeinsamer Fachtag statt, an dem neben dem Frauenministerium auch das Innen-, das Justiz- und das Jugendministerium beteiligt sind. Die Veranstaltung widmet sich dem Thema Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt im Rahmen der Umsetzung des „Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“. Hochrisikomanagement bezeichnet Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Frauen, die in der Partnerschaft oder nach der Trennung einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Am Fachtag nehmen rund 120 Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen teil, die sich mit dem Thema Gewaltschutz befassen, darunter Polizei, Jugendämter, Kommunalpolitik, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte und soziale Träger.

Ziel des Fachtags unter dem Motto „Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt – interdisziplinär in Brandenburg gestalten“ ist es, Informationen zum Hochrisikomanagement aus den verschiedenen Bereichen einzuholen und daraus gemeinsam Eckpunkte zu dessen Verbesserung im Land Brandenburg abzuleiten. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit der Ressorts mit der Zivilgesellschaft erforderlich, um die verschiedenen Perspektiven, begründet durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Schwerpunkte, in die Planung einfließen zu lassen.

Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer (MSGIV): „Häusliche Gewalt ist kein privates Problem, und Femizide sind keine Einzelfälle. Die Landesregierung hat deshalb gemeinsam den ,Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder‘ beschlossen – ein echter Meilenstein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg. Das Begleitgremium zum Landesaktionsplan hat sich darüber hinaus zu einer intensiven, behörden- und organisationsübergreifenden Zusammenarbeit verständigt. Gemeinsames Ziel ist es, unter anderem in Form von Fallkonferenzen, einen interdisziplinären Informationsaustausch zu gewährleisten und die bestmöglichen Schutzmaßnahmen festzulegen, um den Gewaltschutz maßgeblich zu verbessern.“

Staatssekretär Dr. Grünewald (MIK): „Im Kampf gegen häusliche Gewalt braucht es ein breites Bündel an verschiedenen Maßnahmen, um potentielle Opfer zu schützen. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei das Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, dass federführend vom Innenministerium entwickelt worden ist und vom Landtag im Februar beschlossen wurde. Mit dem Gesetz wurden für viele Maßnahmen, über die auf dem heutigen Fachtag gesprochen wird, überhaupt erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Es muss unser aller Anliegen sein, jegliche schwere Gewalt und vor allem Tötungsdelikte in Partnerschaft und Familie zu verhindern. Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel!“

Staatssekretärin Claudia Zinke (MBJS): „Brandenburg ist ein kinderfreundliches Land. Dazu gehört, dass wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen – gerade auch in Fällen häuslicher Gewalt. Mit dem Kinder- und Jugendgesetz, das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, haben wir einen Meilenstein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Es sieht verpflichtende Schutzkonzepte, die Unterstützung wichtiger Netzwerke und den klaren Rechtsanspruch auf Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche vor. Jeglicher Form von Gewalt, insbesondere auch sexualisierter Gewalt, muss entschieden entgegengetreten werden. In der Bildungs- und Erziehungsarbeit muss die Sensibilisierung für dieses Thema einen festen Platz einnehmen.“

Häusliche Gewalt umfasst nach der Istanbul-Konvention „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.“

Knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes erfassten Opfer – der heute im Fokus stehenden Delikte – sind Opfer häuslicher Gewalt. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. 92 weibliche und 63 männliche Personen wurden Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Im Land Brandenburg wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik im vergangenen Jahr fast 6.700 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, mehr als 4.600 davon waren weibliche Opfer.

Im Landesaktionsplan hat die Landesregierung 68 konkrete, ressortübergreifende Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen, unter anderem in den Bereichen Prävention, Schutz, Gesundheit, Strafrecht und Justiz.

Weitere Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/service/publikationen/detail/~06-05-2024-landesaktionsplan-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-ihre-kinder; Kinder- und Jugendgesetz: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendgesetz.html

Von: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Tags: Gesellschaftlandesregierung

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