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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Bildungsministerium verdreifacht die Fördermittel für Gedenkstättenfahrten

Bildungsministerium verdreifacht die Fördermittel für Gedenkstättenfahrten

  • 30. September 2024
  • Land Brandenburg
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Das Bildungsministerium (MBJS) ermöglicht mehr Schulen, mit ihren Schülerinnen und Schülern Gedenkstätten zu besuchen. Aufgrund des gestiegenen Interesses seitens der Schulen erhöht das MBJS das Förderbudget für das Jahr 2024 auf über eine halbe Million Euro – das ist mehr als eine Verdreifachung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten. Gedenkstätten ermöglichen Schülerinnen und Schülern einen direkten Zugang zur Geschichte an historischen Orten und sind ein wichtiges Element in der Demokratiebildung. 

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Wir müssen Kinder und Jugendliche heute stärker denn je von unseren demokratischen Werten überzeugen. Demokratiebildung ist kein ‚nice to have‘, sondern sie ist unverzichtbar. Dazu gehört das Verständnis aus der Geschichte, wie undemokratische und menschenverachtende Systeme unsere Freiheit, unseren sozialen Zusammenhalt und unser friedliches Miteinander bedrohen. Deshalb haben wir die Förderung von Gedenkstättenbesuchen ausgebaut. Diese Angebote gehören nicht nur zum Geschichtsunterricht, sie sind grundsätzlich prägende Ereignisse im Leben der Schülerinnen und Schüler.“ 

Die Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten (RLSchGS) fördert die Besuche von Schülerinnen und Schülern in Gedenkstätten in Brandenburg, Berlin und Polen. Schulklassen können auf diese Weise beispielsweise KZ-Gedenkstätten, Orte ehemaliger sowjetischer Speziallager oder frühere Haftanstalten politischer Gefangener besuchen. Für Fahrten zu den Gedenkstätten in Brandenburg und Berlin werden die Fahrtkosten und Eintrittsgelder mit bis zu 30 Euro pro Schülerin und Schüler bezuschusst. Für Fahrten nach Polen werden pro Schülerin und Schüler u. a. Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Unterkunft sowie Eintrittsgelder mit bis zu 50 Euro für jeden Tag bezuschusst, an dem der Schwerpunkt ein Aufenthalt in einer Gedenkstätte ist (mindestens sechs Stunden), zuzüglich eines Zuschusses für die An- und Abreisetage. Zweck der Förderung ist die Auseinandersetzung mit der deutschen Diktaturgeschichte und den damit verbundenen Verbrechen. 

Bereits 2023 war die Nachfrage der Schulen nach einer Förderung von Gedenkstättenbesuchen sehr hoch, 2024 ist sie nochmals gestiegen. So werden nun für die Umsetzung der Richtlinie für 2024 statt der ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 154.600 Euro insgesamt 504.600 EUR zur Verfügung gestellt. Das Budget für die Förderung von Gedenkstättenfahrten wurde damit mehr als verdreifacht. 

Weitere Informationen:

  • MBJS-Infoseite Demokratiebildung in der Schule
  • Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten
Von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Tags: landesregierung

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