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Barnim Aktuell » Buntes » Bonuszinsen retten – Bausparverträge rechtzeitig prüfen

Bonuszinsen retten – Bausparverträge rechtzeitig prüfen

Verbraucherzentrale informiert: Wer nicht aktiv wird, verliert Zinsen
  • 06. Juli 2025
  • Buntes, Ratgeber
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Foto: Josh Appel, unsplash
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Bausparkassen versuchen nach wie vor, sich von älteren, für sie kostspieligen Bausparverträgen zu trennen, vor allem solchen mit attraktiven Bonuszinsen. Wachsame Sparer:innen können Zinsverluste von mehreren tausend Euro vermeiden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, wie Bausparer:innen ihre Verträge richtig prüfen und was sie spätestens bei einer Kündigung tun sollten.

Zwei häufige Gründe für Vertragskündigungen

Viele ältere Bausparverträge enthalten attraktive Konditionen, die sich oft aus einer Grundverzinsung und Bonuszinsen zusammensetzen. Seit mehreren Jahren kündigen Bausparkassen solche Verträge, um die Zinszahlungen so gering wie möglich zu halten.

Es gibt dabei zwei häufige Gründe für die Kündigung.

Erstens: Der Bausparvertrag ist schon seit über zehn Jahren zuteilungsreif – das heißt, seit mehr als zehn Jahren hätten Sparer:innen neben dem angesparten Guthaben auch ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen können.

Zweitens: Die vereinbarte Bausparsumme ist überschritten – also die Summe aus den eigenen Einzahlungen und den bereits gutgeschriebenen Zinsen ist höher als ursprünglich im Vertrag festgelegt.

Verbraucherzentrale rät: Jetzt den Vertrag überprüfen

„Um sich die Bonuszinsen zu sichern, sollten Bausparer:innen kurz vor Erreichen der Bausparsumme oder kurz vor Ablauf von zehn Jahren nach Erhalt des Zuteilungsschreibens selbst kündigen“, rät Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. Dabei ist es jeweils notwendig, schriftlich auf das Darlehen zu verzichten und die Auszahlung des Guthabens inklusive Bonuszinsen zu verlangen. Die Voraussetzungen zur Bonuszinszahlung sind meist in den Allgemeinen Bausparbedingungen geregelt. Im jährlichen Kontoauszug finden Verbraucher:innen den aktuellen Stand ihres Bausparguthabens und können ihn mit der Bausparsumme aus der Bausparurkunde vergleichen. Aus der Differenz können sie dann berechnen, wann sie die Bausparsumme voraussichtlich erreichen. „Wir raten allen Menschen mit Bausparverträgen, möglichst vor einer Kündigung der Bausparkasse selbst zu handeln, um kein Geld zu verlieren“, so Schaarschmidt.

Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln

Spätestens wenn ein Kündigungsschreiben des Anbieters eingeht, sollten Sparer:innen handeln. Je nach Fallkonstellation können sie dann noch die höhere Sparverzinsung von teilweise mehreren tausend Euro retten“, so der Finanzexperte. Wer dabei Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Individuelle Beratung

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

  • Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
  • Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
  • oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Von: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Tags: Verbraucherzentrale

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