Der Bundesrat hat heute über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) beraten. Brandenburg setzt sich dabei für die Interessen der Apotheken im Land ein und hat im Bundesrat für die Streichung des von der Bundesregierung geplanten neuen § 29 Apothekengesetzes gestimmt, der unter gewissen Vorgaben eine Vertretungsmöglichkeit einer Apothekenleitung durch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ermöglichen soll.
Gesundheitsministerin Britta Müller erklärte: „Apothekerinnen und Apotheker tragen täglich große Verantwortung. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung und zur Arzneimittelsicherheit in unserem Land und sind auch in Krisenzeiten verlässliche Partner. Apotheken vor Ort sichern die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und bieten Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige, umfassende pharmazeutische Beratung – darauf besteht zu Recht ein uneingeschränkter Anspruch. Mit unserem heutigen Stimmverhalten im Plenum haben wir deutlich gemacht: Wir stehen fest an der Seite der Apothekerinnen und Apotheker und erteilen einer Verwässerung ihrer Kompetenzen eine klare Absage. Eine ‚Versorgung light‘ ist keine langfristige Lösung. Für uns haben Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie Qualität der Apotheken oberste Priorität. Wir setzen uns im Bundesrat daher ebenfalls für die umgehende Erhöhung des Fixzuschlages bei der Apothekenvergütung ein, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung den Apothekerinnen und Apothekern zugesagt wurde.“
Der neu gefasste § 29 Apothekengesetzes im Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Möglichkeit der Vertretung der Apothekenleitung durch PTAs zum Zweck einer vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage im Jahr, jedoch längstens an zehn zusammenhängenden Tagen, vor. Die Vertretung soll dabei unter anderem nur erfolgen dürfen, wenn sich im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke befindet.
Hintergrund
Wie in ganz Deutschland ist auch in Brandenburg die Anzahl der Apotheken rückläufig. Während im Jahr 2013 noch 580 Apotheken in Brandenburg ansässig waren, waren es Ende Januar 2026 nur noch 523.
Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist nach dem Apothekengesetz den Apotheken übertragen worden. Dabei genießen Apothekerinnen und Apotheker Niederlassungsfreiheit; das bedeutet, sie können dort eine Apotheke gründen, wo sie es für wirtschaftlich sinnvoll halten. Es besteht praktisch keine Möglichkeit der staatlichen Lenkung von Apothekenniederlassungen.
Die letzte Erhöhung der Apothekenvergütung erfolgte im Jahr 2013. Gleichzeitig sind nach markwirtschaftlichen Analysen die Kosten seit 2013 um 65,3 Prozent gestiegen – allein die Personalkosten um fast 80 Prozent. Viele Apotheken sind daher nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Durch die von Brandenburg unterstützte Forderung zur umgehenden Erhöhung der Apothekenvergütung, wie sie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart ist, soll Apothekeninhaberinnen und -inhabern der wirtschaftliche Spielraum gegeben werden, die Versorgung mit hochqualifizierten Apothekerinnen und Apothekern im ganzen Land sicherzustellen.
Das Land Brandenburg übernimmt seit vielen Jahren die Kosten für das Schulgeld der Ausbildung in der pharmazeutisch-technischen Assistenz (PTA) an der Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e.V. in Eisenhüttenstadt, da eine bundesrechtliche Refinanzierungsmöglichkeit, zum Beispiel über das Krankenhausfinanzierungsgesetz fehlt.










