Im Land Brandenburg arbeiten die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften mit Hochdruck daran, die geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorgaben für die Windenergienutzung in ihren Regionalplänen umzusetzen. Ziel ist es, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele zu erreichen und den Ausbau der Windenergie räumlich zu steuern, statt ihn ungelenkt entstehen zu lassen.
In den Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind seit Oktober 2024 Regionalpläne mit Vorranggebieten für die Windenergienutzung rechtswirksam. Dort gilt die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen nur noch innerhalb klar festgelegter Vorranggebiete; der weitere Ausbau wird damit gezielt auf geeignete Flächen gelenkt und damit räumlich gesteuert.
In der Region Uckermark-Barnim wurde dies im bisher einzigen Integrierten Regionalplan in Brandenburg geregelt. Neben der Steuerung der Windenergienutzung werden in diesem auch andere Themen wie Siedlungsentwicklung, Freiraumschutz, Verkehr und Wirtschaft zusammen gedacht, um Nutzungskonflikte frühzeitig zu vermeiden.
Minister Detlef Tabbert erklärt: „Uckermark-Barnim zeigt, wie anspruchsvolle Regionalplanung funktionieren kann: mit breiter Beteiligung, fachlich sauber und am Ende mit klaren, rechtssicheren Vorgaben für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. So lassen sich Energiewende, Planbarkeit und Akzeptanz miteinander verbinden.“
Claudia Henze, Leiterin der Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim, sagt: „Der integrierte Regionalplan zeigt: Eine klare räumliche Steuerung der Windenergie ist möglich – wir begrenzen den Ausbau auf geeignete Vorranggebiete und schaffen damit Orientierung und Planungssicherheit für Gemeinden, Projektierer und die Menschen in der Region.“
Anspruchsvoller Rechtsrahmen des Bundes
Mit den bundesrechtlichen Vorgaben zur Flächenbereitstellung für die Windenergie und ihrer Umsetzung in Brandenburg hat sich der Rahmen für dieses Thema in der Regionalplanung grundlegend verändert. Die bisherigen Steuerungsmöglichkeiten wurden eingeschränkt, zugleich müssen in kurzer Zeit größere Flächenanteile für Windenergie bereitgestellt werden. Das verlangt den Planungsgemeinschaften, den Kommunen und den beteiligten Fachverwaltungen im Land erheblich mehr Abstimmung, Personal und fachliche Ressourcen ab.
Dazu Minister Tabbert: „Der Bund gibt ambitionierte Flächenziele vor, verändert die Spielregeln und erwartet, dass die Länder und Regionen das in kürzester Zeit umsetzen. Das stellt Brandenburg vor große Herausforderungen – fachlich, organisatorisch und politisch. Gleichzeitig ist klar: Wir stehen zu den Ausbauzielen für die Windenergie, aber dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Planungskapazitäten und ein Bundesrecht, das die Realität in den Regionen und die berechtigten Interessen der Menschen vor Ort besser berücksichtigt.“
Stand in den übrigen Planungsregionen
Auch die anderen drei Regionalen Planungsgemeinschaften –Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel – arbeiten mit Hochdruck an der Aufstellung ihrer Regionalpläne für die Windenergienutzung. In jeder dieser Regionen liegen bereits Entwürfe für sachliche Teilregionalpläne vor, Beteiligungsverfahren laufen oder werden vorbereitet. Schritt für Schritt wird statt der früheren Eignungsgebietsplanungen der geltende Rechtsrahmen durch die künftigen Vorranggebiete umgesetzt.
Das Land Brandenburg begleitet diesen Prozess eng, unterstützt die Planungsgemeinschaften fachlich und setzt auf frühzeitige Konfliktlösungen. Ziel ist es, die bundesrechtlich vorgegebenen Flächenziele verlässlich zu erreichen, den Ausbau der Windenergie regional ausgewogen zu verteilen und zugleich Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.








