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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Brandenburgs Finanzämter haben mit Veranlagung der Einkommensteuer 2024 begonnen

Brandenburgs Finanzämter haben mit Veranlagung der Einkommensteuer 2024 begonnen

Abgabefrist für Steuerpflichtige läuft bis 31. Juli 2025, für steuerlich Beratene bis 30. April 2026
  • 24. März 2025
  • Land Brandenburg
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Foto: Josh Appel, unsplash
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Die Finanzämter in Brandenburg können seit der vergangenen Woche Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024 bearbeiten. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit. Ab diesem Termin ist in den Finanzämtern zum einen das bundeseinheitliche Programm im Einsatz, mit dem die Erklärungen bearbeitet werden. Zum anderen haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen so lange Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher weist Brandenburgs Finanzministerium daraufhin, dass auch vor Mitte März eingereichte Einkommensteuererklärungen für 2024 ebenfalls erst ab diesem Stichtag bearbeitet werden können. Die ersten Steuerbescheide werden voraussichtlich Ende März versendet werden.

Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Für alle, die sich steuerlich beraten lassen, läuft die Frist bis zum 30. April 2026.

Mein ELSTER – Ihr komfortabler Draht zum Finanzamt

Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch ohne Belege abzugeben. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung von Steuererklärungen. Durch vollständige Eintragungen in der Steuererklärung können Rückfragen vermieden und Bearbeitungszeiten verkürzt werden.

Mehr als zwei Drittel der Steuerpflichtigen in Brandenburg nutzen bereits den schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Der Bescheid oder das Schreiben können dann sofort im PDF-Format sicher abgerufen werden. Dies spart Zeit und Papier; notwendig ist allein die Einwilligung des Steuerpflichtigen. Vor allem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine werden gebeten, die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt zu nutzen. Was viele Steuerpflichtige noch nicht wissen: Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch Einsprüche, Anträge, sonstige Nachrichten und Belege können darüber papierlos an das Finanzamt gesendet werden.

Das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ steht unter www.elster.de zur Verfügung. Selbstverständlich können Steuerpflichtige auch jede andere dafür vorgesehene Software zur Erstellung und Abgabe der Steuererklärung und elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt nutzen.

Vereinfachtes Angebot zur Steuererklärungsabgabe für Senioren

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass für Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, die Möglichkeit der vereinfachten Abgabe einer Steuererklärung besteht. Die vereinfachte „Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ steht in elektronischer Form und als zweiseitiges Papier-Formular zur Verfügung. Alle erforderlichen Informationen dazu finden Sie unter www.einfach.elster.de. Das zweiseitige Papierformular ist in den Finanzämtern vor Ort oder im Internet erhältlich.

Hintergrund:

Wer sich fragt, ab welchem Renteneinkommen überhaupt eine Steuererklärung abgeben werden muss, findet Rat auch in der vom Finanzministerium des Landes Brandenburg herausgegebenen Broschüre „Renten und Steuern“. Diese ist in den Finanzämtern des Landes und im Internet auf der Internetseite der Finanzämter unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/renten-und-steuern/ erhältlich.

Von: Ministerium der Finanzen und für Europa
Tags: landesregierungSteuern

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