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Barnim Aktuell » Barnim » Brandenburgs Finanzämter starten Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2022

Brandenburgs Finanzämter starten Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2022

Vereinfachtes Angebot zur Steuererklärungsabgabe für Senioren

  • 10. März 2023
  • in Kategorie: Barnim
Steuern
In Steuerthemen kommt es auf Genauigkeit an. Foto: Towfiqu barbhuiya
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Die Finanzämter in Brandenburg werden Mitte März damit beginnen, die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 zu bearbeiten. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit. Ab diesem Termin ist in den Finanzämtern zum einen das bundeseinheitliche Programm im Einsatz, mit dem die Erklärungen bearbeitet werden. Zum anderen haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen solange Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher weist Brandenburgs Finanzministerium daraufhin, dass auch vor Mitte März eingereichte Einkommensteuererklärungen für 2022 ebenfalls erst ab diesem Stichtag bearbeitet werden können.

Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige haben bis zum 2. Oktober 2023 Zeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Für alle, die sich steuerlich beraten lassen, läuft die Frist bis zum 31. Juli 2024.

Mein ELSTER – Ihr komfortabler Draht zum Finanzamt

Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Mehr als zwei Drittel der Steuerpflichtigen in Brandenburg nutzen bereits diesen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Wer sich für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auf ELSTER registriert hat, kann dieses Benutzerkonto natürlich auch für die Einkommensteuererklärung nutzen. Aber auch der umgekehrte Weg funktioniert in ELSTER: So können Steuerbescheide und Schreiben ebenfalls elektronisch bekanntgegeben werden. Über die Bereitstellung wird per E-Mail informiert. Der Bescheid oder das Schreiben können dann sofort im PDF-Format sicher abgerufen werden. Dies spart Zeit und Papier; notwendig ist allein die Einwilligung des Steuerpflichtigen. Auch Angehörige der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine können die digitale Kommunikation mit dem Finanzamt nutzen.

Zur Nutzung des Online-Finanzamtes „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich und ein Benutzerkonto erstellt. Hierbei unterstützt das Finanzamt, indem eine Vor-Ort-Registrierung sogar die übliche Wartezeit auf das Zertifikat entfällt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch Einsprüche, Anträge, sonstige Nachrichten sowie eingescannte Belege können darüber papierlos an das Finanzamt gesendet werden. Selbstverständlich können Sie auch jede andere dafür vorgesehene Software zur Erstellung und Abgabe der Steuererklärung und elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt nutzen.

Vereinfachtes Angebot zur Steuererklärungsabgabe für Senioren

Für Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, besteht die Möglichkeit der vereinfachten Abgabe einer Steuererklärung. Die vereinfachte „Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ steht in elektronischer Form und als zweiseitiges Papier-Formular zur Verfügung. Die vereinfachte Steuererklärung bildet für diese Personengruppe typische Lebenssachverhalte ab und ist einfach in der Bedienung bzw. auszufüllen.

Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen weder in der vereinfachten elektronischen Steuererklärung noch auf den Papierformularen erklärt werden. Die elektronische Steuererklärung bietet Ihnen eine einfache Benutzerführung für die papierlose Erstellung der Steuererklärung. Alle erforderlichen Informationen dazu finden Sie unter www.einfach.elster.de Das zweiseitige Papierformular ist in den Finanzämtern vor Ort oder im Internet erhältlich.

Wer sich fragt, ob er überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, findet Rat auch in der vom Finanzministerium des Landes Brandenburg herausgegebenen Broschüre „Renten und Steuern“. Diese ist in den Finanzämtern des Landes und im Internet auf der Internetseite der Finanzämter unter www.finanzamt.brandenburg.de/Broschüren und Informationsmaterial erhältlich. Hier können sie heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Hintergrund:
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de

Von: Ministerium der Finanzen und für Europa
Tags: InformationSteuern

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