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Barnim Aktuell » Politik » Bundesverwaltungsgericht sorgt einmal mehr für Altanschließergerechtigkeit: Nächste schallende Ohrfeige für Landesregierung und Zweckverbände

Bundesverwaltungsgericht sorgt einmal mehr für Altanschließergerechtigkeit: Nächste schallende Ohrfeige für Landesregierung und Zweckverbände

  • 22. Oktober 2023
  • in Kategorie: Politik
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Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bricht sich die von BVB / FREIE WÄHLER geforderte Altanschließergerechtigkeit weiter Bahn. Ein weiterer Versuch der Abwasserzweckverbände, die Altanschließerbeiträge auf Umwegen beizubehalten, ist kläglich gescheitert. BVB / FREIE WÄHLER fordert unverzügliche Konsequenzen.

Wie bekannt, versuchten verschiedene Zweckverbände trotz klaren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (1 BvR  2961/14) die Altanschließerbeiträge über sog. „gesplittete Gebühren“ von den Bürgern, die zurecht gegen die verfassungswidrigen Beiträge geklagt hatten, einzutreiben.

BVB / FREIE WÄHLER hatte bereits seit 2016 fortdauernd davor gewarnt, diesen Weg zu gehen. Denn er bedeutete nichts anderes als „Altanschließerbeiträge durch die Hintertür“ und eine Missachtung der verfassungsgerichtlichen Grundsätze.

Dem hat das Bundesverwaltungsgericht mit der Entscheidung vom 17. Oktober (BVerwG 9 CN 3.22) den Riegel vorgeschoben und noch einmal deutlich die Bereitschaft einiger öffentlich-rechtlicher Institutionen, geltende Rechtsgrundsätze mit kreativen Maßnahmen auszuhebeln, gegeißelt.

„Wieder einmal muss ein Bundesgericht den Brandenburger Zweckverbänden und der Landesregierung einfachste Grundsätze staatlichen Handelns erklären“, begrüßt Péter Vida die Entscheidung. „Es muss endlich aufhören, dass die Anschlussnehmer immer und immer wieder mit neuen Methoden rechtswidrig abkassiert werden. Jahrelang haben wir zusammen mit Abwasserinitiativen davor gewarnt, den Irrweg der ‚gesplitteten Gebühren‘ zu gehen. Verbände und Landesregierung haben dies in den Wind geschlagen. Sie stehen nun in der Verantwortung, den Schaden der Bürger unverzüglich zu regulieren. Auch der letzte müsste jetzt verstanden haben, dass das Verwaltungsrecht keine Tummelplatz für Taschenspieler ist“, so Vida weiter.

Nach Schätzungen von BVB / FREIE WÄHLER dürften rund 50.000 Haushalte von der Entscheidung betroffen sein. Diese müssen zeitnah entschädigt werden, und zwar unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht, denn die Rechtswidrigkeit erstreckt auf die Satzung und nicht nur einen individuellen Bescheid.

„Die Landesregierung hat hier leider viel zu lange flankierend danebengestanden und sich mitschuldig gemacht, deswegen muss sie jetzt auch den Schaden mittragen“, führt Vida fort, „besonders der immer wieder schulterzuckend geäußerte Hinweis an die betroffenen Anschlussnutzer, man könne doch zu Gericht zu gehen, war Zynismus in Reinkultur. Bleibt zu hoffen, dass die Bürger Brandenburgs zukünftig von solchen Spielchen verschont bleiben.“

BVB / FREIE WÄHLER wird zur morgigen Landtagssitzung eine Dringliche Anfrage einreichen, um von der Landesregierung ein Bekenntnis zur Unterstützung der unverzüglichen Rückzahlung zu verlangen. Seit 12 Jahren dauert der Altanschließer-Kampf an. BVB / FREIE WÄHLER wird nicht müde, bis jede Facette dieses verfassungswidrigen Unrechts beseitigt ist.

Von: BVB / FREIE WÄHLER Fraktion im Landtag Brandenburg
Tags: AltanschließerBVB / FREIE WÄHLER

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