BVB / FREIE WÄHLER fordert die sofortige Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit von Warmwasserduschen in den Bernauer Sporthallen. Die entgegenstehende Rechtsanwendung der Bernauer Stadtverwaltung ist nicht geboten.
Wie erinnerlich, hatte Stadtverordneter Jan Heide in der letzten Sitzung der Bernauer Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass die Stadt Bernau – im Gegensatz zu anderen Orten – kein Warmwasser in den Duschen der Umkleidekabinen der städtischen Sporthallen anbietet. Hierauf erklärte der Bürgermeister, dass dies mit der Energieeinsparverordnung des Bundes zusammenhänge. Auf den Hinweis von Jan Heide, dass andere Orte und auch der Landkreis die Regelungen der Bundes-Verordnung offenbar anders auslegen, wurde erklärte, dass es die anderen seien, die falsch lägen und man die Bernauer Regelung nicht ändern wolle.
Eine präzise rechtliche Prüfung ergibt: Die Abstellung des Warmwassers ist nicht geboten. Denn aus § 7 Abs. 2 der sog. Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) ergibt sich, dass von der Pflicht zur Temperaturbeschränkung jene Anlagen ausgenommen sind, bei denen „der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen gehört“. Aus der von der Bundesregierung erstellten Begründung der Verordnung geht wiederum hervor, dass hierzu „Gebäude[…] gehören wie z.B. Sporthallen oder Schwimmbäder“ (S. 23).
Hiernach steht fest: Die Abschaltung des Warmwassers in den Bernauer Sporthallen ist rechtlich nicht erforderlich. Die Kritik der Sportvereine und von BVB / FREIE WÄHLER war und ist begründet. Denn in der Tat stellt es ein hygienisches Problem und vor allem gesundheitliches Risiko in der Winterzeit dar, wenn Warmwasser nicht angeboten wird.
BVB / FREIE WÄHER fordert daher die sofortige Wiederherstellung des alten Zustandes und die Ermöglichung von Warmwasserduschen in den städtischen Sporthallen.