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Der 50. Geburtstag des Bürgermeisters

Eine Ungleichbehandlung die nach Konsequenzen für die Verantwortlichen schreit?

8. Februar 2021
in Wandlitz, Politik
Lesezeit:5 Minuten
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Rechtsanwalt Frank Bergner

Foto: Frank Bergner

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Wandlitz: Am 04.06.2020 wurde unser Bürgermeister Oliver Borchert 50 Jahre alt. Ein Zeitpunkt zu dem er auf ein für sich erfolgreiches letztes Jahr zurückblicken konnte. Oliver Borchert wurde am 22. September 2019 zum Bürgermeister gewählt und konnte sein neues Amt dann im November 2019 antreten. Er erhielt viele Glückwünsche und die Hoffnung auf Veränderungen in der Kommunalpolitik machte sich breit. Aber bereits damals gab es Stimmen, die Bedenken äußerten.

Am Geburtstag des Bürgermeisters erschollen laut MOZ nach 17 Uhr urplötzlich die Sirenen und Feuerwehrfahrzeuge hielten vor seinem Haus. „Später fuhr Borchert mit der Drehleiter gen Himmel und wurde erst wieder heruntergelassen, nachdem er versprochen hatte, die mittlerweile umstrittene Corona-teilung der Wehren beim Landrat zu thematisieren.“, wie die MOZ weiter zu berichten wusste. Die Gemeindewehrführerin Anke Müller machte Herrn Borchert mit einer Urkunde auch gleich noch zum jüngsten Ehrenmitglied der Wandlitzer Wehr. Via Facebook suggerierte der Bürgermeister am nächsten Tag, dass die „Sause“ coronakonform verlaufen sei. Vielleicht etwa subjektiv betrachtet, fand aus Anlass des 50. Geburtstages des Bürgermeisters eine große „Feuerwehrparade“ im alten Dorfkern von Wandlitz statt. Nachfragen kamen nicht, denn wer wollte dem Bürgermeister und den gratulierenden Feuerwehrkamerad*innen verübeln, dass gemeinsam der runde Geburtstag gefeiert wurde. Der Bürgermeister beglückte seine Fans dann auch noch mit einem Video hoch über Wandlitz, welches wohl von einer der oberen Etagen der Drehleiter eines Feuerwehrfahrzeuges aus, gedreht wurde.

Mit der Berichterstattung der MOZ vom 23.01.2021 über die Suspendierung von drei Feuerwehrkamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde und den im „Suspendierungsschreiben“ des gleichen Bürgermeisters aufgeführten Gründen, konnte man die Geburtstagsfeier vom 04.06.2020 aber unter Umständen in einem anderen Licht sehen.

Nach der Beerdigung einer langjährigen Kameradin der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde hatten einige Mitglieder*innen der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde am 13.11.2020 im dortigen Gerätehaus noch ein Abschiedsbier getrunken. Dies wurde der Gemeinde Wandlitz in einer dubiosen anonymen Anzeige an den Bürgermeister mit Datum 20.11.2020, die übrigens keinen Posteingangsstempel trägt, insofern kann sich jeder überlegen, wie das Papier in die Verwaltung gekommen sein könnte, als Coronaverstoß angezeigt. Der Bürgermeister und ein Teil seines Ordnungsamts hatten nichts Eiligeres zu tun, als die Kamerad*innen, nachdem er ihnen mit Schreiben vom 21.12.2020 die Prüfung eines Disziplinarverfahrens ankündigte und deren Rechtanwalt sich daraufhin gegenüber der Gemeinde anzeigte und Akteneinsicht beantragte, zu suspendieren.

Vor der Suspendierung verwies der Bürgermeister in seinem Schreiben vom 21.12.2020 noch darauf, dass die Kamerad*innen gegen Dienstanweisungen vom 12.03. und 15.06.2020, nach denen nur dienstliche Veranstaltungen zur Abarbeitung des Einsatzgeschehens erlaubt sind, verstoßen haben.

Und was hat das alles mit dem 50. Geburtstag des Bürgermeisters zu tun? Die Veranstaltung unter Nutzung von Feuerwehrtechnik fand am 04.06.2020 statt. Wie dies mit der Dienstanweisung vom 12.03.2020 zu vereinbaren ist, müssen der Bürgermeister und die Gemeindewehrführerin Müller der Öffentlichkeit erklären. Oder handelte es sich bei der Geburtstagsfeier des Bürgermeisters um eine dienstliche Veranstaltung zur Abarbeitung des Einsatzgeschehens? Galt die Regelung unter Umständen am 04.06.2020 noch nicht oder gerade nicht mehr?

Darüber hinaus gibt es noch ein Schreiben des Landrats Daniel Kurth vom 11.05.2020 an die Gemeindewehrführer. Dabei geht es um eine „Allgemeine Weisung zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus SAR-COV-2 und COVID-19“. Darin heißt es: „1. Sämtliche für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht zwingend erforderlichen Veranstaltungen und Termine der Feuerwehr und Hilfsorganisationen müssen analog der bisherigen Verfahrensweise bis auf Widerruf ausgesetzt werden.“ Ob dies auch für die Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet von Wandlitz galt, ob es für die Geburtstagssause von Herrn Borchert eine Ausnahmegenehmigung gab oder ob kurz vor bzw. am 04.06.2020 ein Widerruf durch den Landrat erfolgte, wird zu klären sein. Allerdings hatte auch die Gemeindewehrführerin Müller am 14.05.2020 per E-Mail an die Kamerad*innen verkündet: „Alle sonstigen Veranstaltungen, Termine, Ausbildungen und Dienste, auch der Jugendfeuerwehr und der A/E-Abteilung, bleiben bis auf Widerruf untersagt!“

Wer wird bis zur Klärung der Angelegenheit suspendiert? Muss Herr Borchert jetzt eine Anwesenheitsliste seiner Geburtstagsfeier fertigen und hilft ihm die Gemeindewehrführerin Müller dabei? Die Forderung eine Anwesenheitsliste zu fertigen, wurde gegenüber den Schönwalder Feuerwehrkamerad*innen immer wieder erhoben. Gibt es kein gleiches Recht für die Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde und dem Berufspolitiker Oliver Borchert?

Bei den Feuerwehrleuten wurde immer wieder erklärt, dass sie eine gewisse Vorbildfunktion haben. Wie steht es mit der Vorbildfunktion des Bürgermeisters? Ist ein Berufspolitiker der sich derart verhält, noch tragbar? Beantworten müssen diese Frage wohl zuallererst die Gemeindevertreter*innen, vielleicht auch die Wähler*innen der Gemeinde Wandlitz. Dies auch vor dem Hintergrund von Befangenheitsvorwürfen gegen Oliver Borchert um „vergessene“ Grundstücke. Fragen könnte aber auch der Wandlitzer Steuerzahler, was die „Feuerwehrparade“ aus Anlass des 50. Geburtstages des Bürgermeisters die Allgemeinheit gekostet hat. Ehrlicherweise muss ich allerdings gestehen, dass mir diese Fragen ohne die Suspendierung der Schönwalder Feuerwehrkamerad*innen nicht eingefallen wären.

Oder stellt sich heraus, dass der Bürgermeister unschuldig ist, die Fragen an ihn völlig unberechtigt sind und ich mich bei ihm zu entschuldigen habe? Aber Sachverhalte darzustellen und Fragen in Anbetracht der Situation zu stellen, kann eigentlich nicht verboten sein. Zur Aufklärung der Ereignisse und um klären zu können, welches „Recht“ unter Corona zu welchem Zeitpunkt galt, habe ich Frau Müller und Herrn Borchert sowie den Landrat Kurth und den Kreisbrandmeister Salvat-Berg mit E-Mails vom 06.02.2021 um Auskunft gebeten.

Insofern bleibt es bei meiner Forderung nach Bildung eines zeitweiligen Ausschusses (A7), der Herausgabe von Unterlagen, aber auch der Hoffnung, dass alles nur ein Missverständnis ist,                                    

Basdorf, den 07.02.2021 – Frank Bergner

Von: Frank Bergner
Tags: DIE Linke Wandlitz

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