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Die finanzielle Entlastung für Bürgerinnen und Bürger durch die Bundesregierung kommt jetzt

23. Mai 2022
in Gastbeiträge und Interviews, Politik
Lesezeit:4 Minuten
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Fahrradfahrer

Weiter, immer weiter …‘, nach diesem Motto erradelten die Bernauerinnen und Bernauer in den vergangenen drei Wochen mehr als 100.000 Kilometer. (Foto: privat)

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Bereits im letzten Jahr 2021 waren die Energiepreise und vor allem die Spritpreise spürbar angestiegen, jetzt belasten die gestiegenen bzw. steigenden Energiekosten zunehmend die privaten Haushalte und stellen diese z.T. vor große wirtschaftliche Probleme.

Denn mit dem völkerrechtswidrigen militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine haben die Energiekosten noch einmal weiter deutlich angezogen. Vor allem Pendler, die nicht ohne Weiteres auf den ÖPNV umsteigen können, müssen tiefer in die Tasche greifen. 

Um die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, hat die „Ampel-Koalition“ aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP für die Bürgerinnen und Bürger für das Jahr 2022 in Anbetracht dieser Lage ein umfangreiches Kostenentlastungspaket beschlossen. Diesem hat vor kurzem sowohl der Bundestag als auch der Bundestrat zugestimmt. Damit treten die Entlastungen zum 1. Juni 2022 in Kraft.

Von dieser Entlastung profitieren nun wirksam die betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Für die spürbare Entlastung werden aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2022 13,8 Mrd. Euro (bzw. 10,4 Mrd. Euro Nettoentlastung unter Berücksichtigung der auf die Pauschale zu zahlenden Einkommensteuer) bereitgestellt. 

Besonderes viele Einwohnerinnen und Einwohner in den beiden Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland, in dem der von mir vertretene Wahlkreis liegt, profitieren von diesem Entlastungspaket. Vor allem die große Gruppe von Erwerbstätigten, die entweder mit dem ÖPNV oder dem eigenen Wagen erhebliche Fahrwege zurücklegen müssen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen, werden durch die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21 Kilometer auf 38 Cent und natürlich durch das 9-Euro-Ticket entlastet.

In der Zeit der Schulferien von Juni bis August werden viele Familien, die mit ihrem PKW Fernreisen antreten, auf Grund der Absenkung der Energiesteuer bei den Kraftstoffen die Entlastung auch bei ihrem Reisebudget spüren. Die Energiesteuer auf Benzin wird um 30 Cent und bei Diesel um 14 Cent für diesen Zeitraum gesenkt.

 Welche Entlastungen kommen konkret?

Energiepreispauschale: Für das Jahr 2022 ist einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro vorgesehen. Anspruch darauf haben aktiv tätige Erwerbspersonen. Die Pauschale soll für einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiegenen Fahrtkosten sorgen. Wenn Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld im Jahr 2022 einer Erwerbsarbeit nachgehen und dafür Lohn erhalten oder als Unternehmer oder Freiberufler Einkünfte erzielen, erhalten sie ebenfalls die Energiepreispauschale.

Kinderbonus: Der Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise dient der Kinderbonus. Dazu erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro. Einen Anspruch darauf hat jedes Kind, für das im Juli 2022 Kindergeld bezogen wird.

Höherer Pauschbetrag: Das Gesetz erhöht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Anhebung des Grundfreibetrags: Steigen wird auch der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro – ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Frühere Erhöhung der Pendlerpauschale: Schließlich wird zur zielgerichteten Entlastung besonders von gestiegenen Mobilitätskosten die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ebenso vorgezogen wie die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener.

Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wird durch die Energiepreispauschale zeitnah entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen. 

Die Energiepreispauschale kommt bei den Erwerbstätigen schnell und ohne bürokratische Hürden an. Aufgrund der Steuerpflicht ist die Pauschale auch sozial gerecht ausgestaltet. Die Energiepreispauschale ist damit eine effiziente und wirksame Entlastungsmaßnahme. Derzeit setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass alle Rentnerinnen und Rentner, also auch die, die keiner geringfügigen Erwerbsarbeit nachgehen, bei der Energiepreispauschale berücksichtigt werden. In meinen Gesprächen mit Bundesminister Hubertus Heil und der Fraktionsführung der SPD ist signalisiert worden, dass diese Gerechtigkeitslücke bald geschlossen wird.

Von: Simona Koß MdB, SPD
Tags: EntlastungHilfeSPD

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