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Barnim Aktuell » Ratgeber » Die technische Organisation der Trennung

Die technische Organisation der Trennung

  • 10. Juni 2020
  • Ratgeber
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Foto: Maarten van den Heuvel/unsplash
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Da eine Rechtspflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft besteht, kann ein Ehegatte die Trennung theoretisch nur verlangen, wenn die Ehe gescheitert ist oder wenn das Verlangen auf Herstellung der Lebensgemeinschaft rechtsmissbräuchlich wäre (§ 1353 Abs. 2 BGB). 

In fast jeder Ehe kriselt es schon mal. Da denkt der eine oder der andere, es wäre ganz gut, sich zu trennen. Vom Bedenken zur Tat ist es aber ein großer Schritt. Davon geht das Gesetz aus, wenn es eine bestimmte Zeit der Trennung der Ehegatten zur Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe macht. Wer diesen großen Schritt gemacht hat, demonstriert die Ernsthaftigkeit der Scheidungsabsicht. Die Trennung muss aber organisiert werden und kann rechtliche Entscheidungen erfordern: 

• Die Ehegatten müssen entscheiden, ob sie in der bisherigen Wohnung getrennt leben können und wollen. 

• Es muss festgelegt werden, wer in der bisherigen Ehewohnung bleibt und wer sich eine neue Wohnung suchen muss.
 
• Es ist festzulegen, bei wem die Kinder bleiben sollen und wie oft und in welcher Form der Kontakt mit dem anderen Elternteil aufrechterhalten wird. 

• Je nachdem, wie gestört die Beziehung der Eltern ist und wie weit die räumliche Entfernung wird, soll vielleicht auch ein Teil der elterlichen Sorge nur einem Elternteil zustehen. Eine entsprechende Beantragung wäre dazu notwendig. 
• Eine zweite Wohnung muss möbliert werden. Es ist zu entscheiden, welchen Hausrat der ausziehende Ehegatte mitnimmt. 

• Besonders wichtig ist es immer, wie viel Geld der Gesamtfamilie zur Verfügung steht, wie die Mehrkosten aufgebracht werden, wer den Barunterhalt für die Kinder zahlt und ob ein Ehegatte vom anderen Trennungsunterhalt verlangt und erhält. 

Soweit mit den Trennungsvorgängen Rechtsfragen auftreten, können die Eheleute sie selbst lösen, also z.B. die Ehewohnung der Frau mit den Kindern überlassen und dies mit dem Vermieter vereinbaren. Die Eltern können auch bestimmen, wie die elterliche Sorge praktisch ausgeübt werden soll. Sie können den Umgang mit den Kindern regeln, ebenso den Hausrat selbst teilen. Vor allem können sie festlegen, wer aus welchen Mitteln Geld zur Verfügung stellen soll. 

Wenn die Eheleute sich über Trennungsprobleme nicht einigen können, steht ihnen in vielfältiger Weise der Weg zum Gericht offen. Vermeiden Sie solche Rechtsstreite, Rechtsanwälte wie ich beraten Sie gern. Denn solche Rechtsstreite vergiften im Vorfeld oft die Atmosphäre, eine versöhnliche und kostengünstigere Scheidung wird somit erschwert. 


Kerstin Kühn

Mein Name ist Kerstin Kühn. Seit 17 Jahren bin ich als Rechtsanwältin in Bernau OT Schönow für Sie in der Region tätig. Meine Schwerpunktbereiche sind Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Betreuungs-recht.

Für das Jahr habe ich mir vorgenommen, Sie als Leser des Heidekrautjournals mit einigen Problemen aus der täglichen Praxis und auf die Vielfalt von möglichen „Fallstricken“ hinzuweisen und entsprechend zu sensibilisieren.

Ich stehe für außergerichtliche Lösungen und strebe – dort wo möglich – eine gemeinsam zu findende Lösung zwischen den Konfliktparteien an. 

Von: Rechtsanwältin Kerstin Kühn, Bernau OT Schönow
Tags: Recht

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