Zum Inkrafttreten der Änderung des § 32 BGB („Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“) erklärt der Kreisvorsitzende der FDP Barnim Martin Hoeck:
„Es ist eine enorme Erleichterung für Vereine, Mitgliederversammlungen künftig auch digital oder hybrid abhalten zu können. Dazu bedarf es nun keiner Satzungsänderung mehr. Ein digitaler Zugang zu Mitgliederversammlungen ermöglicht mehr Mitgliedern, sich trotz weiterer Entfernungen und bei knapper Freizeit aktiv an grundlegenden Vereinsfragen zu beteiligen. Damit wird auch die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt verbessert. Die digitalen Mitgliederversammlungen haben sich in der Corona-Zeit bewährt. Mit dem neuen Gesetz werden das Ehrenamt und die Mitbestimmung in den Vereinen gestärkt. Das ist ein wichtiger Schritt, denn ein aktives Vereinsleben von mehreren hundert Vereinen macht unseren Landkreis besonders lebenswert.“
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