Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sucht für die Amtszeit vom 19. August 2023 bis 18. August 2028 ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter. Das sind Personen, die zeitlich befristet neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung sichterstellen und in den Einzelverfahren bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung ihre außerrechtlichen Kenntnisse und Lebenserfahrungen einbringen. Gesucht werden aus dem Landkreis Barnim sieben Personen.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wohnen im Landkreis Barnim und haben das 25. Lebensjahr vollendet? Dann bewerben Sie sich!
Personen,
- die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
- gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
- die in Vermögensverfall geraten sind,
- die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlich-keit verstoßen haben,
- die als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicher-heit der ehemaligen DDR hauptamtlich oder inoffiziell tätig waren (dem sind Personen nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleich-gestellt),
- Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlamen-tes, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregie-rung oder einer Landesregierung,
- Berufsrichterinnen und Berufsrichter,
- Beamtinnen und Beamte, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
- Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besor-gen,
sind vom Amts ausgeschlossen oder können oder sollen nicht berufen werden.
Welche weiteren Anforderungen werden an Sie gestellt?
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der Vielzahl der Sitzungen in einem Jahr und der anstrengenden mündlichen Verhandlungen, die manchmal über vier und mehr Stunden gehen können – eine stabile Gesundheit.
Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter in einem Jahr zu zwölf ordentlichen Sitzungen herangezogen werden.
Erhalte ich eine Entschädigung?
Ehrenamt bedeutet, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird. Die ehrenamtli-chen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter erhalten aber eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Wie können Sie sich bewerben?
Füllen Sie bitte folgende Formulare aus:
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der eh-renamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter beim Oberver-waltungsgericht Berlin-Brandenburg,
Erklärung entsprechend § 44a Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG)
Die beiden Formblätter können Sie auf der Internetseite des Landkreises Barnim herunterladen. Die beiden ausgefüllten Formblätter schicken Sie bitte bis zum
12. Februar 2023 an den
Landkreis Barnim
Rechtsamt
z. Hd. Frau Katja Neiser
Am Markt 1
16225 Eberswalde.
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zu den Bewerbungen und zu den ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Katja Neiser unter der Telefonnummer 03334/214-1804 zur Verfügung
Wie geht es nach Ihrer Bewerbung?
Die eingehenden Bewerbungen werden von der Kreisverwaltung geprüft, insbesondere wegen der Ausschlussgründe nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der Hinderungsgründe (§ 22 VwGO) und des Ablehnungsrechtes (§ 23 VwGO). Im Übrigen erfolgt dann durch die Mitglieder des Kreistages voraussichtlich auf der Sitzung des Kreistages am 8. März 2023 die Zusammenstellung der Vorschlagsliste, die schließlich dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegt wird. Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt wurde oder nicht.