Wer staatliche Unterstützungsleistungen erhält, zahlt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg für eine Rechtsberatung bereits seit über einem Jahr nur fünf Euro. Nun erweitert die vom Land geförderte Verbraucherzentrale den Sozialtarif um Finanzthemen. Damit stärkt sie die soziale Gerechtigkeit und stellt sicher, dass finanzielle Gründe niemanden von notwendiger rechtlicher Hilfe ausschließen.
Dazu erklärt Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: „Wir begrüßen die Ausweitung des Sozialtarifs auf Finanzthemen ausdrücklich. Verbraucherschutz gehört zur staatlichen Fürsorgepflicht. Fragen der Altersvorsorge betreffen viele Menschen in Brandenburg, und Konflikte mit Banken oder Versicherungen können existenzbedrohend sein. Der Sozialtarif ermöglicht es allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale zu nutzen.“
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg Christian A. Rumpke, zieht eine positive Bilanz: „Unser Sozialtarif hat sich bewährt. Niemand muss bei rechtlichen Problemen wie untergeschobenen Abonnements, überhöhten Energierechnungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrags aus Kostengründen auf Beratung verzichten. Menschen mit geringem Einkommen treffen solche Situationen besonders hart, etwa Studierende mit BAföG oder Familien mit Wohngeld. Und das gilt ebenso bei Konflikten mit Banken oder Versicherungen. Auch unsere regelmäßigen Online-Vorträge zur Altersvorsorge zeigen: Der Informationsbedarf besteht unabhängig vom Einkommen. Mit der Ausweitung des Sozialtarifs ermutigen wir noch mehr Menschen, ihre Finanzthemen mit unserer Unterstützung anzugehen.“
Vergünstigte Beratung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen
Seit September 2024 erhalten Beziehende von BAföG, Wohn- oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Sozialtarif. Auch Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, können den Sondertarif nutzen. Mit entsprechendem Nachweis kostet die allgemeine Rechtsberatung fünf statt 20 Euro pro 30 Minuten. Seit Januar 2026 gilt der Sozialtarif nun auch für Beratungen zu Altersvorsorge, Banken und Versicherungen.

Fernwärme in Brandenburg besonders teuer
Seit Ende 2021 sind die Preise in nahezu allen Lebensbereichen gestiegen. Besonders spürbar ist diese Entwicklung im Fernwärmesektor. Kund:innen in











