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Barnim Aktuell » Wandlitz » Einbahnstraßenregelung in der Platanenstraße und der Bahnpromenade seit Mitte Juli

Einbahnstraßenregelung in der Platanenstraße und der Bahnpromenade seit Mitte Juli

Festlegungen zunächst für ein Jahr – für Radfahrer gelten keine Beschränkungen
  • 12. August 2022
  • In Wandlitz
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Foto: Joao Cruz, unsplash
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Wandlitz: Seit rund vier Wochen gilt jetzt eine neue Einbahnstraßenregelung in der Wandlitzer Platanenstraße ebenso wie in Teilen der Bahnpromenade. Ausgangspunkt hierfür war der Antrag eines Einwohners im vergangenen Jahr bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde für die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung in der teilweise unbefestigten Platanenstraße. Diese hatte sich nämlich bereits während einer Baumaßnahme im Bereich des Lanker Wegs zwischen Prenzlauer Chaussee und NEB-Bahnübergang im letzten Sommer bewährt, als der gesamte Verkehr aus dem Siedlungsbereich Ruhlsdorfer Straße u.a. über die Platanenstraße umgeleitet wurde.

In intensiven Beratungen des Wandlitzer Ortsbeirates mit Beteiligung der Anwohner und Mitgliedern der Projektgruppe „Verkehrskonzept östlich der L100 in Wandlitz“ wurde nach einer Lösung gesucht, die auch nach Abschluss der Baumaßnahme am Lanker Weg die Probleme in den unbefestigten Straßen im Gebiet Platanenstraße, Fuchskavelweg, Bahnpromenade abmildern könnte. Denn insbesondere die Platanenstraße wird gerne vom Durchgangsverkehr als Abkürzung oder Umfahrung der L 100 genutzt – häufig auch unter Nichtbeachtung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern. Diese führe, so die Anlieger, nicht nur zu einer gehörigen Staubbelastung, sondern gefährde auch Fußgänger und spielende Kinder, da keine Gehwege vorhanden sind.     

Letztendlich wurde im gegenseitigen Einvernehmen ein Vorschlag zur Verkehrsführung erarbeitet und bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beantragt. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtung der Einbahnstraßenregelung liegt seit dem 11. Juli in der Wandlitzer Verwaltung vor, seit dem 15. Juli steht die  entsprechende Beschilderung. Nach der neuen Einbahnstraßenregelung dürfen Kraftfahrzeuge das Teilstück der Platanenstraße zwischen Lanker Weg und Fuchskavelweg  jetzt nur noch in Richtung Süden befahren. Der befestigte Teil der Platanenstraße ab Lanker Weg in Richtung Ulmenstraße wurde ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen. Eine Einfahrt in die Bahnpromenade ist in Richtung Süden fahrend zwischen dem Lanker Weg und dem Fuchskavelweg ebenso nicht mehr erlaubt.

Noch scheinen sich nicht alle Nutzer der betroffenen Straßen an die neuen Einbahnstraßen-Festlegungen gewöhnt zu haben. Denn es liegen laut Auskunft des Wandlitzer Ordnungsamtes bereits erste Hinweise von Bürgern vor, dass insbesondere die Einbahnstraßenregelung im unbefestigten Teil der Platanenstraße missachtet wird. Die Revierpolizei ist bereits informiert und wird in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchführen.  

Für Fahrradfahrer gelten die Einbahnstraßenregelungen im Bereich Platanenstraße übrigens nicht.  Da eine ausreichende Begegnungsbreite vorliegt, die Verkehrsführung übersichtlich ist und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt, wurde der Radverkehr auch in Gegenrichtung zugelassen.  

Die neue Einbahnstraßenregelung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde zunächst für 12 Monate angeordnet. In dieser Zeit soll beobachtet werden, ob und wie sich die Regelung bewährt. Nach Auswertung der Verkehrsbeobachtungen wird anschließend entschieden, ob eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung der Einbahnstraßenregelung erfolgen soll.

Von: Verwaltung Wandlitz
Tags: InformationVerkehr im BarnimVerwaltung Wandlitz

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