Für Unternehmer stellt sich oft die zentrale Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt für Investitionen? Eine wesentliche Überlegung dabei ist, wie die Investition finanziert wird und welche steuerlichen Vorteile sich nutzen lassen. Hierbei kommen insbesondere der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und verschiedene Abschreibungsmethoden ins Spiel, die den steuerlichen Gewinn mindern und Liquidität freisetzen können.
Degressive Abschreibung: Zeitlich befristete Chance
Das Ende März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz bietet eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, die steuerliche Belastung durch Investitionen zu optimieren. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft werden, kann die degressive Abschreibung (AfA) genutzt werden. Im Gegensatz zur linearen AfA, bei der die Abschreibung gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt wird, ermöglicht die degressive AfA höhere Abschreibungsbeträge zu Beginn der Nutzungszeit. Der abzuschreibende Prozentsatz darf dabei höchstens das Zweifache der linearen AfA betragen und 20 % nicht überschreiten.
Der Vorteil der degressiven AfA liegt darin, dass die Abschreibungsbeträge anfangs höher sind und der steuerliche Gewinn dadurch schneller gesenkt wird. Entscheidend ist der richtige Übergang zur linearen AfA. Der Wechsel sollte erfolgen, sobald die degressive AfA nicht mehr höher ist als die lineare AfA, um das steuerliche Ergebnis zu optimieren. Dabei ist zu beachten, dass der Wechsel zur linearen AfA jederzeit möglich ist, der umgekehrte Weg jedoch nicht.
Erhöhte Sonderabschreibungen
Zusätzlich zur degressiven AfA bieten erhöhte Sonderabschreibungen seit dem 1. Januar 2024 weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Unternehmer können nun bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer, beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abschreiben – und das zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Sonderabschreibungen können flexibel im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren genutzt werden.
Diese Regelung bietet erhebliches Gestaltungspotenzial für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gewinn im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung 200.000 Euro nicht überschreitet. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Sonderabschreibung so verteilt werden kann, dass der maximale steuerliche Vorteil erzielt wird. Hier ist strategisches Geschick gefragt, um die Sonderabschreibung und die degressive AfA optimal zu kombinieren.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) als Planungsinstrument
Der IAB ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, Abschreibungen bereits vor der eigentlichen Investition steuerlich geltend zu machen. Dabei können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu drei Jahre vor der Investition als IAB gebildet werden. Dies führt zu einer sofortigen Minderung des steuerlichen Gewinns im Jahr der Bildung und sorgt für eine erhöhte Liquidität, die zur Finanzierung der geplanten Investition genutzt werden kann. Ein wesentlicher Vorteil des IAB ist die Flexibilität: Innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist kann entschieden werden, für welche Anschaffungen der gebildete IAB genutzt wird. Unternehmer müssen sich also nicht von Anfang an auf ein konkretes Investitionsobjekt festlegen. Der IAB wird im Jahr der tatsächlichen Investition gewinnerhöhend aufgelöst, kann jedoch mit den Anschaffungskosten verrechnet werden, was die Bemessungsgrundlage für die weitere Abschreibung mindert.
Ausblick:
In diversen Gesetzentwürfen, die die Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung der Bürger auf den Weg gebracht hat, sind weitere Steueränderungen geplant, unter anderem auch bezüglich der Abschreibungsregelungen. So soll die Sammelposten-Grenze von bisher 250 Euro bis 1.000 Euro ab 2025 auf dann 800 Euro bis 5.000 Euro angehoben und die Poolabschreibungsdauer von 5 auf 3 Jahre verkürzt werden.
Mit der Anhebung der unteren Betragsgrenze von 250 Euro auf 800 Euro des Sammelpostens würde für Steuerpflichtige dann auch die Möglichkeit bestehen, für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro nicht übersteigen, eine Sofortabschreibung vorzunehmen.
Daneben soll das Wahlrecht zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf die Jahre 2025 bis 2028 ausgedehnt werden. Der Abschreibungssatz soll zudem wieder auf das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens 25 Prozent, angehoben werden.
Welche dieser geplanten Gesetzesänderungen schließlich tatsächlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, bleibt wie immer abzuwarten.
Die Wahl des richtigen Investitionszeitpunkts und die optimale Nutzung der verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten bieten Unternehmern erhebliche steuerliche Vorteile. Eine durchdachte Kombination von IAB, degressiver AfA und Sonderabschreibungen kann die steuerliche Belastung erheblich reduzieren und die Liquidität des Unternehmens stärken. Es lohnt sich, diese Optionen genau zu prüfen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihr Unternehmen beste Lösung zu finden.
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