Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts (VfGBbg 22/23) erklärt der FDP-Landtagskandidat für den Wahlkreis 15 (Barnim III), Johannes Höhr:
„Trotz vieler Warnungen vor einem Verfassungsbruch ist die Kenia-Koalition mit der Notlagenerklärung sehenden Auges auf eine finanzpolitische Katastrophe zugesteuert und hat den Feinden der Verfassung die Möglichkeit gegeben, einen Sieg vor dem Verfassungsgericht zu erlangen. Wenn dieses Urteil nun zu einer Haushaltssperre führt, wäre das ein weiteres unübersehbares Zeichen für fünf Jahre verantwortungslose Ausgabenpolitik, die den Landeshaushalt in den Ruin treibt.
Angesichts dieser Rücksichtslosigkeit wäre es nur folgerichtig, auch personelle Konsequenzen zu ziehen. Die Kenia-Koalition hat in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, dass sie teure Wahlversprechen mit immer neuen Schulden finanziert und nicht in der Lage ist, mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsvoll zu haushalten. Kommende Generationen werden diese Ausgabenpolitik teuer bezahlen müssen.
Das Urteil hat unterstrichen, dass Brandenburg einen Richtungswechsel braucht. Wir Freie Demokraten treten bei der Landtagswahl in diesem Jahr dafür an, um nach fünf Jahren Kenia-Chaos wieder zu einer soliden und generationengerechten Finanzpolitik zu kommen.“