Newsletter
Stellenangebot veröffentlichen
Veranstaltung einreichen
Freitag, 17. April 2026
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
Anzeige
Anzeige
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungskalender
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • BarnimBlox
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal-Barnim
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungen in Ihrem Ort
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • BarnimBlox
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
No Result
Zeige alle Ergebnisse
Newsletter
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
No Result
Zeige alle Ergebnisse

Barnim Aktuell » Ratgeber » Feste feiern mit Unterstützung vom Fiskus

Feste feiern mit Unterstützung vom Fiskus

Spenden und Sponsoring aus Unternehmersicht
  • 27. Juni 2022
  • Ratgeber
Steuern
In Steuerthemen kommt es auf Genauigkeit an. Foto: Towfiqu barbhuiya
Auf Facebook teilen
Auf Twitter teilen
Auf Whats App teilen

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Gerade jetzt, wo die Temperaturen steigen, die Corona-Zahlen sinken und wieder etwas Normalität in den Alltag einkehrt, werden vielerorts Konzerte, Feiern, Umzüge und andere Events durchgeführt. Das erfordert natürlich einerseits eine Menge Organisation und Arbeitskraft, andererseits aber auch Geld, was die Suche nach Unterstützern notwendig macht. Unternehmer, die sich hier gern einbringen möchten, weil sie vielleicht ein bestimmtes Projekt in ihrer Region fördern wollen, haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können eine Spende leisten oder aber Sponsoring betreiben. Hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit macht das für den leistenden Unternehmer jedoch einen gravierenden Unterschied.

Denn Spenden, die steuerlich anerkannt werden sollen, egal ob als finanzielle Zuwendung, als Sach- oder Aufwandsleistung, dürfen nur an ganz bestimmte, steuerbegünstigte Empfänger geleistet werden. Das sind einerseits gemeinnützige, kirchliche, allgemein mildtätige Organisationen, Vereine und Institutionen. Das gilt aber nicht uneingeschränkt. So sind zwar Spenden an Sportvereine und für bestimmte kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung oder Heimatkunde/-pflege dienen, abzugsfähig, nicht jedoch Mitgliedsbeiträge. Andererseits können aber auch Spenden an politische Parteien von der Steuer abgesetzt werden. Letzteres gilt allerdings nicht für Kapitalgesellschaften. Wenn diese Parteien unterstützen, müssen sie das aus versteuertem Einkommen tun, da auch der Betriebsausgabenabzug für solche Zahlungen unzulässig ist. 

Aber auch ganz generell ist bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden immer besondere Aufmerksamkeit gefragt. Denn für Spenden benötigt man in der Regel eine ordnungsgemäße Spendenquittung, die sogenannte Zuwendungsbestätigung. Diese muss nach amtlichem Vordruck ausgestellt worden sein. Es gibt aber auch Vereinfachungen. Bei Kleinbetragsspenden bis 300 Euro reicht auch schon der einfache Zahlungsnachweis aus. Das kann ein Bareinzahlungsbeleg, eine Buchungsbestätigung oder auch der Kontoauszug der Bank sein. Auch für Spenden in Katastrophenfällen gibt es weitere Erleichterungen.

Wurden steuerlich anzuerkennende Spenden getätigt, können sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings nicht in beliebiger Höhe. Für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften beträgt die Obergrenze für Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Spendenempfänger 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter oder 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Privatpersonen können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehen. 

Unternehmer, die mit ihrer Geldspende darüber hinaus noch ein anderes Ziel verfolgen wollen, müssen beachten: Wer spendet, bekommt dafür eine Spendenquittung, aber keine konkrete Gegenleistung.

Eine gute Alternative zum Spenden aus Unternehmersicht kann daher das Sponsoring sein. Sponsoring ist eine Art des Marketings. Im Unterschied zur Spende bekommen Unternehmer für ihr Geld sehr wohl eine Gegenleistung, nämlich in Form von Werbung für ihr Unternehmen. So steht der Firmenname beispielsweise als Aufdruck auf Luftballons, als Unterstützer im Programmheft eines Konzertes oder auf den Trikots einer Tanzgruppe. Getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ können Unternehmer so das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Und sie sind dabei noch nicht einmal auf einen bestimmten Empfängerkreis festgelegt. 
Die Ausgaben für das Sponsoring sind grundsätzlich sogar in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Fiskus macht es hierfür nur zur Bedingung, dass der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors hinweist und hierdurch für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seinen Leistungen erkennbar wird. Doch es gibt noch eine weitere Hürde: Die Ausgaben für das Sponsoring müssen angemessen sein. Das bedeutet, dass die Ausgaben im Verhältnis zu den zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Werbemaßnahme stehen müssen.

Sponsoring kann daher für jeden Unternehmer interessant sein und auch jeder Unternehmer darf unabhängig von seiner Gesellschaftsform Sponsoring betreiben. Der Bundesfinanzhof hat vor einiger Zeit hierzu entschieden, dass auch ein Freiberufler Sponsoringaufwendungen zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen als Betriebsausgaben geltend machen kann. Die Entscheidung ist deshalb sehr überraschend, weil die Vorinstanz den Betriebsausgabenabzug aus mehreren Gründen abgelehnt hatte.

Im verhandelten Fall hatten freiberufliche Sportärzte mit einem Jahresumsatz von rund 900.000 Euro einen Profisportler mit 100.000 Euro gesponsert. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass die Form und Höhe der Unterstützung angemessen war und als Investition für künftige höhere Einnahmen der Sportärzte gelten kann, weil der Sportler öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring und die Dienstleistungen des Sponsors hingewiesen hatte. Letztlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, ob bzw. in welcher Höhe Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Wer also Gutes tun möchte, sollte sich im Vorfeld damit nicht nur darüber Gedanken machen, an wen er am besten spendet, sondern auch, wie er am effektivsten spendet, um die Spende von der Steuer abzuziehen und den Fiskus an der der Wohltat finanziell zu beteiligen.


Steuerberater Björn Darge

Mein Team und ich beraten Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen sie bei ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. 

Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Firmengründung über die Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognosen: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. 

Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung.

Von: Steuerberater Björn Darge
Tags: FestSteuerberater Björn DargeSteuern

Ähnliche Beiträge

empty

Neues von der E-Rechnung

1. April 2026

Seit Anfang 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen etabliert. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, mit dem der

empty

Die neue Aktivrente

1. März 2026

Der Fachkräftemangel ist in allen Branchen längst kein abstraktes Zukunftsproblem mehr, sondern tägliche Realität. Besonders spürbar wird er dort, wo

empty

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

5. Februar 2026

„Die Rente ist sicher“ war lange ein Satz, der beruhigt hat. Heute wissen die meisten Unternehmer und Arbeitnehmer jedoch, dass

empty

Steueränderungen 2026 – Was auf Unternehmen und Arbeitnehmer zukommt

13. Januar 2026

Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche steuerliche Anpassungen in Kraft, die spürbare Entlastungen und mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer, Unternehmen, Vermieter und

empty

Wenn das Finanzamt mit anpackt

2. Dezember 2025

Wer Familie, Beruf und Haushalt unter einen Hut bringen muss, weiß: Ohne Unterstützung geht es oft nicht. Doch die Nachmittagsbetreuung

empty

Steuerberater oder Steuerprogramm – was lohnt sich für wen?

2. November 2025

Steuerprogramme sind heute leistungsfähig, komfortabel und günstig. Gleichzeitig bleibt der Steuerberater in vielen Situationen die sicherere Wahl. Worum geht es

Foto: Tierra Mallorca, unsplash

Steuerliche Fallstricke bei Kurzzeitvermietung und normaler Vermietung

5. Oktober 2025

Eine vermietbare Immobilie hat viele Vorteile. Sie kann als Kapitalanlage dienen, später für den eigenen Ruhestand genutzt werden und bringt

empty

Nachhaltiges Wirtschaften lohnt: Steuervorteile für Unternehmen

31. August 2025

Nachhaltigkeit ist in aller Munde und längst mehr als ein Trend. Für Unternehmen entscheidet sie zunehmend über den betriebswirtschaftlichen Erfolg.

alt=""

Was ändert sich steuerlich? Überblick zu den Plänen der Großen Koalition

18. Juli 2025

Union und SPD haben ihren Koalitionsvertrag mit „Verantwortung für Deutschland“ überschrieben. Nach einer turbulenten Zeit wurde am 6. Mai 2025

empty

E-Commerce & Steuern: Was Online-Händler wissen müssen

3. Juli 2025

Der Onlinehandel boomt und mit ihm die Zahl der Händler, die über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy Produkte verkaufen.

Nächste Veranstaltungen

alt=""

Magische Momente unter der Circuskuppel: Circus Samadhi zu Gast in Bernau. 

📅2. April 2026 – 19. April 2026
empty

Zukunft der Arbeit: Internationale Dokumentation „After Work“, Filmabend und Diskussion in Eberswalde

📅17. April 2026
alt=""
Anzeige

Neue Meldungen

Polizei Symbolfoto

Polizei im Einsatz. Polizeimeldungen Barnim 16.04.2026

16. April 2026
alt=""

26. April: Kicken für den guten Zweck

16. April 2026

Jobs im Barnim

Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version

Sozialarbeiter (m/w/d) ID 35206

15. April 2026
alt=""

Mitarbeiter*in im Vereinsmanagement

8. April 2026
Nächster Beitrag
Wahrzeichen enthüllung

Bernauer Wappenuhr: Da steppt der Bär

alt=""

Wir bedanken uns bei allen unseren Leserinnen und Lesern sowie Unterstützenden. Ohne euch wäre diese Seite nicht möglich.

Service
  • Job einreichen
  • Event einreichen
  • Quizfakt einreichen
  • (coming soon)
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Richtlinien
  • AGB
Kontakt
  • presse@barnim-aktuell.de
  • 033397 - 64 51 6
  • Über uns
  • Archiv

Barnim Aktuell ist ein Service der BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt), Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz

© 2025 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) 

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. In den können Sie mehr über die einzelnen Cookies in Erfahrung bringen und diese natürlich auch deaktivieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite über Datenschutz,oder unseren Cookie-Richtlinien.

No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltungen
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungen in Ihrem Ort
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturnachrichten
    • Unser Barnim
  • Politik
    • Politiknachrichten
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereine
    • Verbraucherzentrale
  • Spiele
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
    • BarnimBlox
  • Newsletter

© 2022 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) | Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz | 033397-64516 | info@barnim-aktuell.de

alt=""
Mit freundlicher Unterstützung durch  GDPR Cookie Compliance
Cookie Richtlinien und Datenschutz

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. Cookies sammeln informationen, um zum Beispiel zu lernen, welche Teil unserer Webseite Sie am liebsten mögen. Einen Überblick finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien und weiterführende Informationen darüber hinaus in dem Segment zu unserem Datenschutz.

Essentielle Cookies

Manche Cookies sind unerlässlich. Ohne Sie wäre es uns nicht möglich die Seite ohne Sicherheitsrisiko zu betreiben. Diese Art der Cookies sammeln oder speichern keine persönlichen Informationen.

Drittanbietercookies

Diese Webseite nutzt Google Analytics um anonym Informationen wie zum Beispiel die Anzahl der Webseitenbesucher oder die beliebtesten Artikel zu sammeln.

Dieses Cookie hilft uns dabei, unsere Webseite und unser Angebot für Sie zu verbessen.