Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach hat das Kabinett über den Start des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2027/2028 und die aktuelle Haushaltslage informiert. Demnach erhalten die Staatskanzlei und alle Ressorts im Nachgang zur Kabinettsitzung das sogenannte Aufstellungsrundschreiben 2027/2028, das erläutert, wie die geplanten Ausgaben für die beiden kommenden Jahre angemeldet werden können. Ferner informiert dieses, wie angespannt die aktuelle Haushaltslage ist. In dem Schreiben werden die bisher in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehenen und in Teilbereichen aktualisierten Ausgaben den nach der letzten Steuerschätzung prognostizierten Einnahmen gegenübergestellt. Danach bestehen aktuell Deckungslücken von 3,44 und 3,28 Milliarden Euro für 2027 beziehungsweise 2028.
„Das ist eine sehr schlechte Haushaltslage für das Land, zumal wenn man bedenkt, dass anders als in früheren Haushaltsjahren Brandenburg über keine Allgemeine Rücklage mehr verfügt, die einen Teil der Deckungslücke ausgleichen kann. Wir werden diese enormen Deckungslücken auch nicht mit Kreditaufnahmen oder einer globalen Minderausgabe ausgleichen können, es bleibt nur der Weg, zu konsolidieren, das heißt Ausgaben zu reduzieren und Einnahmen zu erhöhen“, betont Finanzminister Crumbach.
Wie aus dem Aufstellungsrundschreiben weiter hervorgeht, verbleiben nach der konjunkturbedingten sowie strukturellen Kreditaufnahme und einer globalen Minderausgabe noch Deckungslücken von 1,80 und 1,59 Milliarden Euro für 2027 beziehungsweise 2028. „Um das einordnen zu können: Das sind 9,3 Prozent beziehungsweise 8,1 Prozent des Haushaltsvolumens auf Basis der der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 und 2028“, so der Finanzminister weiter.
„Es besteht also ein enormer Konsolidierungsbedarf“, fasst Finanzminister Crumbach die Haushaltslage zusammen. Angesichts dessen dürfe es keine Denkverbote geben. „Es wird nicht gehen ohne Einsparungen und zum Teil auch schmerzhaften Einschnitten“, so Crumbach.
Hintergrund Haushaltsaufstellungsverfahren:
Nach dem Aufstellungsrundschreiben 2027/2028 haben alle Ressorts bis 13.03.2026 Zeit, ihre Voranschläge und sonstigen Unterlagen für die Haushaltsjahre 2027/2028 einzureichen. Danach beginnen die Haushaltsverhandlungen. Sind diese abgeschlossen, berät das Kabinett den Haushaltsentwurf, der nach Beschluss dem Landtag des Landes Brandenburg zugeleitet werden wird. Als Haushaltsgesetzgeber hat das Parlament das letzte Wort über den Landeshaushalt und damit darüber, über welche Ausgaben welche Ressorts der Landesregierung in den kommenden Jahren verfügen können.









