Die staatliche Förderung für den Heizungstausch ist derzeit so attraktiv wie nie. Doch nach dem Regierungswechsel könnten sich die Bedingungen ändern. Anlässlich des Internationalen Tages des Energiesparens am 5. März erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), wie hoch die Förderung noch ist und warum sich der Heizungstausch jetzt besonders lohnen kann, ein übereilter Austausch aber trotzdem keine gute Lösung ist.
Förderung von bis zu 70 Prozent noch möglich
Für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – wie zum Beispiel einer Wärmepumpe – beträgt die Grundförderung aktuell 30 Prozent. Durch Bonusförderungen für einkommensschwache Haushalte oder beim Austausch besonders alter fossiler Heizungen ist in Summe sogar ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent möglich. Die förderfähigen Gesamtbruttokosten betragen maximal 30.000 Euro. „Bei einer Förderung von 70 Prozent würde der Staat also insgesamt bis zu 21.000 Euro übernehmen“, rechnet Joshua Jahn, Energieexperte bei der VZB.
Unklare Perspektiven nach der Bundestagswahl
Aktuell können Bürger:innen die Förderung weiterhin regulär und in vollem Umfang bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Wie lange dies noch möglich ist, ist derzeit aber unklar. Die CDU hat bereits angekündigt, die Förderung für den Heizungstausch zu überarbeiten. Dafür muss aber erst eine neue Regierung gebildet und ein neuer Haushalt verabschiedet werden. „Bis das geschehen ist, gilt die bisherige Förderung weiter“, so Jahn.
Gute Planung statt übereilter Entscheidungen
Trotzdem gilt: Ein Heizungstausch muss gut geplant werden und ist meist nur in Verbindung mit vorhergehenden Sanierungsmaßnahmen am Haus sinnvoll. „Eine neue Heizung in einem schlecht sanierten Haus führt in Anschaffung und Betrieb zu hohen Kosten. Selbst das beste Förderprogramm kann diese Mehrkosten nicht kompensieren“, so Jahn. Ein Heizungstausch in den warmen Monaten habe generell aber viele Vorteile: Es besteht kein Zeitdruck, die Heizung wird nicht benötigt und der zwei- bis dreitägige Verzicht auf warmes Wasser ist angenehmer als bei Minusgraden im Winter.
Kostenloser Online-Vortrag
Für konkrete Fragen zu den Themen Heizungstausch und Fördermittel bietet die Verbraucherzentrale am 3. März einen kostenfreien Online-Vortrag an: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/energie/heizungstausch-welche-heizung-passt-zu-meinem-haus-101858.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Alle Fragen zum Thema Heizungstausch und Förderung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Experten der Verbraucherzentrale auch anbieterunabhängig sowie individuell bei den Menschen zu Hause. Interessierte vereinbaren unter 0331 – 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit über 900 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden private Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de