Die Gemeinde Ahrensfelde beabsichtigt, das Ehrenamt einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die Amtszeiten der bisherigen Amtsinhaber enden in diesem Jahr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben.
Aufgaben der Schiedsperson
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG).
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung von Schlichtungsverfahren
- Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
- Führung des Kassenbuches sowie Abrechnung der Verfahren
Ziel der Tätigkeit ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Schiedspersonen helfen dabei, festgefahrene Konflikte und verhärtete Fronten durch sachliche Gespräche und Verhandlungsgeschick aufzubrechen. Kleinere Meinungsverschiedenheiten sowie zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten sollen durch einen protokollierten Vergleich einvernehmlich beigelegt werden.
Typische Einsatzbereiche sind unter anderem:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Konflikte zur Hausordnung
- Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche
- leichte Körperverletzung
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Sachbeschädigung
Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollten:
- im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde wohnen
- mindestens 25 Jahre alt sein
- das Wahlrecht besitzen
- Autorität genießen und über ein sicheres, besonnenes Auftreten verfügen
- den Parteien sachlich, vorurteilsfrei und unparteiisch begegnen können
- ausreichend Zeit für die Amtsgeschäfte mitbringen
Als Organ der Rechtspflege ist die Schiedsstelle sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verhandlungen zur strikten Neutralität verpflichtet. Die Aufgaben sind gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Das bietet die Gemeinde Ahrensfelde
Die Gemeinde unterstützt die Schiedspersonen durch:
- Übernahme der Sachkosten
- Finanzierung von Grund- und Aufbauseminaren
- Fördernde Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
- Bereitstellung von Räumlichkeiten im Ortsteilzentrum Ahrensfelde für Sprechstunden und Verhandlungen
Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde für die Dauer von fünf Jahren. Anschließend erfolgt die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Bernau.
Bewerbung
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ahrensfelde, die Interesse an der Übernahme dieses Ehrenamtes haben, richten ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum:
02.03.2026
an:
Gemeinde Ahrensfelde
Herrn Becker
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde
Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
















