„Wie langweilig, sich an die Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs halten zu müssen. Bestimmt diese doch, dass die Gemeindevertretung die Vorgesetzte des Bürgermeisters ist.“
So oder ähnlich muss Bürgermeister Borchert gedacht haben, als er den Beschluss der vom Volk gewählten Gemeindevertretung zum Bahnhofsvorplatz in Wandlitz nicht umsetzte.
Der gleiche Gedanke muss ihn geplagt haben, als er einen Tag vor dem Start des Mitspracherechtes eben dieser Gemeindevertretung in Amtsleiterpersonalangelegenheiten die Hauptamtsleiterin entließ, mit der die Mehrheit der Gemeindevertreter aber offensichtlich weiter zusammenarbeiten wollte. Sogar die MOZ berichtete über diesen Vorgang und selbst die sonst dem Bürgermeister gewogene Redakteurin befand, dass dieser zeitliche Zusammenhang für viele ein Geschmäckle habe
Das Arbeiten vor der Welle der Gemeindevertreterbeschlüsse hat wohl besonders viel Freude gemacht – setzte er nun seine Handlungen und die seiner Amtsleiter zeitlich vor diese leidigen Beschlüsse und erteilt einem Bauvorhaben nicht das gemeindliche Einvernehmen. Und das ohne Begründung.
Hier muss der geneigte Leser dieser Zeilen wissen, dass eine Versagung ohne Begründung den in etwa gleichen Wert wie eine Befürwortung hat.
Und während also der Bau- und der Hauptausschuss sich weiter in den Sitzungen im Ende April und Mitte Mai 2025 die Köpfe um eine fast komplett versiegelnde Bebauung heiß redete und die Begründung der Ablehnung durch die legitimierten Volksvertreter letztendlich selbst geschrieben wurde, sah sich der im Hauptausschuss anwesende Bürgermeister nicht in der Lage, wenigstens jetzt mitzuteilen, dass in der Angelegenheit alle Eulen verflogen waren – und bereits am 15.04.2025 der o.a. Verwaltungsakt – wie eben erklärt ohne Begründung – erfolgte. Seine Bauamtsleiterin forderte sogar mit Schreiben vom 14.05.2025 einen Gemeindevertreter auf, ihr nun bitte die Begründung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zukommen zu lassen – wohl wissend, dass diese bereits am 15.04.2025 zum Bauordnungsamt in Eberswalde geschickt worden war.
Ja, mag jetzt die Eine oder Andere sagen, das konnte doch auch nicht schneller gehen, so ein Gremienlauf sitzt doch auf Schienen wie ein Zug, der nicht angehalten werden kann und seinen Fahrplan hat. Und auf der anderen Seite müssen doch Fristen eingehalten werden. Hm, das stimmt soweit – aber es gibt bei terminlichen Nöten immer die Möglichkeit des Bürgermeisters zu Sondersitzungen der Gremien einzuladen. Das wurde in der Vergangenheit ganz häufig praktiziert .Zuletzt im März 2025 Aber nun scheint es weniger sexy gewesen zu sein. Oder warum hat der Bürgermeister hier nicht eingeladen oder den Tagesordnungspunkt auf die Sondersitzungen im März gesetzt? Seit dem 25.02.2025 war er im Besitz der Beteiligung der Gemeinde Wandlitz durch das Bauordnungsamt Eberswalde zum Bauantrag.
Aber da muss doch was zu machen sein, höre ich jetzt Einige sagen. Das geht doch nicht mit Recht und Gesetz zusammen. Die da Oben…..!
Doch Leute, das geht – es wird in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht festgelegt, wie mit Bürgermeistern (m,w,d) mit derartig spaßigen Ideen zu verfahren ist. Es gibt keinen Paragraph, der Ahndungsmöglichkeiten von Fehlverhalten gegenüber dem Vorgesetzten ( der Gemeindevertretung ) in die Hand gibt. Zum Beispiel Abmahnung als 1. gesetzliche Norm – Fehlanzeige.
Bald wird der Posten des Bürgermeisters in der Gemeinde Wandlitz neu vergeben.
Ich persönlich hoffe auf jemanden, der nicht die Gesetzeslücken sucht und ausnutzt. Ich hoffe auf jemanden für den die Worte Loyalität seinem Vorgesetzten gegenüber, Integrität und Demokratieliebe keine Floskeln darstellen.
Die wortgewaltig-laute Umschiffung genau dieser Werte erscheint mir ein großer Spaß des Amtsinhabers Borchert zu sein.
*Quelle: MOZ-online vom 05.06.2025, Brandenburgische Kommunalverfassung, öffentliche Unterlagen zur Anfragen von Kommunalpolitikern















