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Barnim Aktuell » Pressemitteilungen aus der Politik » Gesundheit doch eine Ware? Landesverfassungsgericht definiert neue Hürden für Volksinitiativen

Gesundheit doch eine Ware? Landesverfassungsgericht definiert neue Hürden für Volksinitiativen

  • 25. Mai 2025
  • In Pressemitteilungen aus der Politik

9. Nov.: Kinderbuch- Autorenlesung mit Maria Kling

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Mit einem enttäuschenden Urteil ist das Verfahren zur Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ zu Ende gegangen. Das Landesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass diese unzulässig sei. Die hierbei gewählte Begründung überzeugt nicht.

Wie erinnerlich, hatte BVB / FREIE WÄHLER im vergangenen Jahr über 26.000 Unterschriften für eine Volksinitiative zum Erhalt der Krankenhäuser, für mehr Landärztestipendien, eine bessere Unterstützung von Arztpraxen und die Übernahme der Ausbildungskosten für Praxisschwestern beim Landtag eingereicht. Dieser erklärte sie für unzulässig, unter anderem mit der Begründung, dass sie eine Verfälschung oder gar Manipulation des Volkswillens darstellen könne. Was schon damals starker Tobak war, verschärfte sich heute im Landesverfassungsgericht. Denn dieses war der Auffassung, die Volksinitiative verstoße gegen das (wohlgemerkt ungeschriebene (!)) Koppelungsverbot, sodass man die 4 Forderungspunkte der Volksinitiative auf 4 getrennten Zetteln jeweils 4mal durch die Bürger hätte unterschreiben lassen müssen. Denn es sei ja nicht auszuschließen, dass ein Bürger, der die Volksinitiative unterschreibt, nur 3 der 4 Punkte unterstützt. Dass ein Bürger, der unterschreibt, dies im vollen Bewusstsein und vielleicht gerade deshalb tut, weil er alle Vorschläge gut findet, kommt manchen offenbar nicht in den Sinn. Die Brandenburger sind untereinander viel sozialer und solidarischer, als es manch ein Richter glauben mag.

Zudem soll es – entgegen früheren Volksinitiativen (!) – nicht (mehr) zulässig sein, Vorlagen einzubringen, die den Landtag zu einem gesetzgeberischen Handeln auffordern.

Damit hat das Landesverfassungsgericht neue Hürden für Volksinitiativen aufgestellt, die es bisher in keinem Urteil des erkennenden Gerichts gegeben hat. Das ist nicht nur ein Schlag gegen diese Volksinitiative, sondern entkernt das Mittel direktdemokratischer Bürgerbeteiligung in besorgniserregender Weise.

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Hierzu erklärt Landesvorsitzender Péter Vida: „Die Leidtragenden des heutigen Tages sind nicht wir, die die Unterschriften gesammelt haben. Sondern die vielen Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und Patienten, die darauf gehofft haben, dass sie für ihre wichtige und anstrengende Arbeit mehr Anerkennung und Unterstützung erhalten. Die Annahme, die Bürger wüssten nicht, was sie unterschreiben und was das bewirkt, ist anmaßend und demokratisch untragbar.“

Ein ausdrücklicher Dank ist an die vielen fleißigen, ehrenamtlichen Unterschriftensammler zu richten, die erneut binnen weniger Monate weit mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften gesammelt haben. Sie sind Zeugen dafür, dass die Unterschriftswilligen sehr wohl die gesamte Volksinitiative unterstützen wollten und dies aus vollem Herzen.

BVB / FREIE WÄHLER wird nun über die kommunale Ebene alles dafür tun, sämtliche kreisliche Krankenhäuser zu erhalten und entsprechend politische Schwerpunkte setzen. Auf diesem Weg kann unter Umständen der Schaden, den die Regierungsmehrheit des Landtages durch Ablehnung der Volksinitiative angerichtet hat, gemildert werden.

Von: BVB / FREIE WÄHLER
Tags: BVB / FREIE WÄHLER

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