Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg und die Eberswalder Wurst GmbH (EWG) haben nach intensiven Gesprächen eine einvernehmliche Verabredung zur künftigen Nutzung der Marke Eberswalder erzielt. Die Vereinbarung bietet einen verlässlichen Rahmen für die künftige Nutzung der Marke „Eberswalder“ und die Zusammenarbeit der Parteien.
Hintergrund der Gespräche war die Schließung des Produktionsstandortes in Britz bei Eberswalde Ende Februar 2026. Die IHK und die EWG hatten im Zuge dessen die markenrechtlichen Grundlagen gemeinsam analysiert.
Im Ergebnis haben sich beide Seiten auf folgende Schritte verständigt, die Transparenz für Kundinnen und Kunden stärken und rechtliche Klarheit schaffen:
- Die Produkte der Marke Eberswalder werden vornehmlich an anderen Standorten in Ostdeutschland produziert.
- Es wird eine vorrangige Beschaffung der Rohwaren über den Standort Weißenfels angestrebt, damit auch Brandenburger Unternehmen weiterhin zuliefern können.
- Die IHK Ostbrandenburg hält bis zum 30.11.2027 alle Rechte der Kollektivmarken. Die EWG nutzt weiterhin die Wort- und Bildmarkenrechtlichen Eintragungen der Unternehmensgruppe.
- Die EWG verpflichtet sich, die bereits im Landkreis Barnim betriebene Verkaufseinheit in Wandlitz auch künftig weiter zu betreiben und, wo möglich, auszubauen.
- Im Falle eines Neubaus einer künftigen Produktionsstätte für Eberswalder Produkte wird das Land Brandenburg als erste Option in Betracht gezogen.
- Die ehemalige Betriebsstätte in Britz soll schnellstmöglich einer neuen Verwendung zugeführt und bis zu einem möglichen Verkauf so betreut werden, dass eine Vermarktung grundsätzlich möglich bleibt.
Unabhängig der markenrechtlichen Verabredung stellt die EWG einmalig 100.000 EUR bereit, die in gemeinsamer Abstimmung mit der IHK den Bereichen Wirtschaftsförderung und soziale Einrichtungen im Landkreis Barnim zugutekommen und damit die Region stärken sollen.

















