Ahrensfelde: Illegale Müllablagerungen stellen auch im Jahr 2025 weiterhin ein erhebliches Problem im Gemeindegebiet Ahrensfelde dar. Der Landkreis Barnim hat hierzu aktuelle statistische Auswertungen vorgelegt, die zeigen, dass trotz eines leichten Rückgangs weiterhin ein hohes Aufkommen an illegal entsorgtem Abfall zu verzeichnen ist.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 165 illegale Müllablagerungen registriert. Für das laufende Jahr 2025 liegt diese Zahl derzeit bei 139 Fällen. Zwar ist damit ein Rückgang erkennbar, dennoch bleibt das Ausmaß der Problematik massiv und belastend für Umwelt, Gemeinde und Bürgerschaft.
Art der illegalen Abfälle
Den größten Anteil der illegal entsorgten Abfälle machen weiterhin Bauschuttabfälle, Altreifen und Altkleider aus. Besonders problematisch ist dabei der Bauschutt, der häufig aus
- asbesthaltigen Materialien,
- Dachpappe,
- Dämmstoffen oder
- Betonresten
besteht. Diese Abfälle sind nicht nur umweltgefährdend, sondern auch mit hohen Entsorgungskosten verbunden.
Kosten zulasten der Allgemeinheit
Die Beseitigung illegaler Müllablagerungen ist mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Diese Kosten müssen letztlich durch die Allgemeinheit getragen werden, da sie über die Abfallentsorgungsgebühren auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgelegt werden. Illegale Entsorgung schadet somit nicht nur der Umwelt, sondern belastet auch direkt alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Hinweise des Landkreises Barnim
Der Landkreis Barnim weist darauf hin, dass viele dieser illegalen Ablagerungen an Orten entstehen, an denen zuvor europaweit tätige Bautrupps Arbeiten bei Privathaushalten durchgeführt haben. Kann eindeutig nachgewiesen werden, von welcher Baustelle der Abfall stammt, besteht die Möglichkeit, auch die Auftraggeber der Arbeiten in die Haftung zu nehmen.
Die Gemeinde Ahrensfelde appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen ausschließlich seriöse Fachfirmen zu beauftragen und sich die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle nachweisen zu lassen. Verdächtige Ablagerungen sollten umgehend gemeldet werden, um weitere Schäden für Umwelt und Gemeindefinanzen zu vermeiden.
Müllstreife – melden Sie illegale Müllberge und verdächtige Bautätigkeiten
Wenn Sie illegale Müllablagerungen oder verdächtige Situationen im Gemeindegebiet entdecken – etwa wilde Müllberge, unsachgemäß abgelegte Abfälle oder Hinweise auf Baufirmen, die bei der Sanierung von Auffahrten, Terrassen oder Dächern Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgen – sollten Sie dies umgehend melden. Darüber hinaus wird ausdrücklich darum gebeten, auch dann Kontakt mit der Müllstreife aufzunehmen, wenn europäisch agierende Bautrupps in der Nachbarschaft unterwegs sind, um Angebote abzugeben oder bereits mit Bauarbeiten begonnen haben. Häufig sind diese Bautrupps mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, insbesondere mit GB-Kennzeichen, unterwegs. Frühzeitige Hinweise ermöglichen es den zuständigen Stellen, Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls illegale Abfallentsorgung von vornherein zu verhindern. Die Müllstreife der Kreiswerke Barnim nimmt entsprechende Meldungen entgegen und prüft diese vor Ort. Dabei wird auch nach möglichen Verursacherhinweisen gesucht, um solchen Verstößen nachgehen zu können. Meldungen können unkompliziert über das Online-Formular der Kreiswerke Barnim erfolgen. Alternativ stehen Ihnen auch mobile Meldewege wie die kostenlose BDG-Müll-App zur Verfügung, mit der Sie Fundorte inklusive Foto und GPS-Daten direkt übermitteln können. Jede Meldung hilft, Umweltbelastungen zu vermeiden und die Kosten für die Allgemeinheit zu reduzieren.
Hinweise zur Entsorgung von Altkleidern
Seit Anfang 2025 gilt eine neue EU-Regelung, nach der Alttextilien verpflichtend getrennt gesammelt werden müssen. Ziel dieser Vorgabe ist es, wertvolle Materialien länger zu nutzen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Diese Neuregelung hat jedoch viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. In der Folge stapeln sich derzeit vor zahlreichen Altkleidercontainern Müll- und Textilberge, da häufig davon ausgegangen wird, alte Kleidung dürfe grundsätzlich nicht mehr weggeworfen werden. Das ist nicht korrekt.
Nach wie vor gilt: Nur saubere, noch tragbare Kleidung sowie verwendbare Textilien wie Bettwäsche, Handtücher oder Gardinen gehören in Altkleidercontainer oder können alternativ kostenfrei an den Wertstoff- und Recyclinghöfen im Landkreis Barnim abgegeben werden. Stark verschmutzte, beschädigte oder nicht mehr nutzbare Kleidung darf und soll weiterhin über die Restmülltonne (schwarze Tonne) entsorgt werden. Durch eine richtige Trennung helfen alle Bürgerinnen und Bürger mit, die Sammelstellen zu entlasten, illegale Ablagerungen zu vermeiden und die Umwelt nachhaltig zu schützen.
Neue Abfallfibel 2026/2027 erschienen
Zur besseren Information der Bürgerinnen und Bürger ist Anfang Dezember die neue Abfallfibel für die Jahre 2026 und 2027 erschienen. Die Broschüre enthält alle wichtigen Informationen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Barnim, darunter Kontaktdaten der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH, Hinweise zu Recycling- und Wertstoffhöfen, Entsorgungshinweise, ein Abfall-ABC sowie die praktischen Symbolsticker für die Kennzeichnung im eigenen Kalender. Die Abfallfibel liegt in der Gemeinde Ahrensfelde im Rathaus, in den Kitas, in den Ortsteil- und Gemeindezentren sowie in den Bibliotheken der Ortsteile kostenfrei zur Mitnahme aus. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dieses Informationsangebot zu nutzen, um Abfälle korrekt zu entsorgen und so einen aktiven Beitrag zur Vermeidung illegaler Müllablagerungen zu leisten.
















