Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
schon seit langem gibt es, neben vielen anderen bewegenden Themen, ein großes Anliegen in der Gemeinde. Seit 2007 bemühen wir uns um den Bau einer weiterführenden Schule/eines Gymnasiums, um unseren Kindern eine Fahrzeit von bis zu 150 min pro Tag zu Gymnasien in Nachbarkommunen zu ersparen. Eine für eine Schule geeignete Fläche, die seit den 90iger Jahren im Flächennutzungsplan der Gemeinde zu 2/3 als Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet ausgewiesen ist, befindet sich in der Ulmenallee gegenüber dem Bahnhaltepunkt Ahrensfelde Friedhof.
Was zeichnet diese Fläche aus?
- sie ist bereits im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bauland ausgewiesen
- Lage direkt an der RB 25 – Bahnhof auf der anderen Straßenseite, geplanter 30 Min-Takt
- Lage direkt an der Buslinie 901
- Entfernung zur S-Bahn Ahrensfelde – ca. 12 min fußläufig
- Entfernung zur Straßenbahn – ca.15 min fußläufig
- Erschließung über die Lindenberger Str. und die breite Ulmenallee
- Zentrale Lage in der Gemeinde und im Ortsteil
- Moderner Sportplatz mit Leichtathletikanlagen zur Durchführung des Schulsportes in 400 m Entfernung (Musterprojekt: „Sportplatz der Zukunft“) – ca. 5 min fußläufig
- Vorhaltefläche direkt am Sportplatz für Gemeinbedarf – als Standort für eine Sporthalle
Grundstückseigentümer ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Nach einem Grundsatzbeschluss der EKBO, verkauft diese grundsätzlich kein Land mehr. Nach langen und harten Verhandlungen konnte die EKBO dazu bewegt werden, den Verkauf einer 30.000 m² großen Fläche für das Gymnasium an den Landkreis als Schulträger überhaupt nur zu erwägen. Der Vertragspartner EKBO stimmte einem Verkauf der Schulfläche schließlich nur für den Fall zu, auf einer weiteren Fläche an der Lindenberger Straßen von ca. 11 ha, ein Wohnungsbauquartier für die unterschiedlichen Bedarfe unserer Einwohner (z.B. auch Seniorenwohnen, bezahlbare Mietwohnungen etc.) entwickeln zu dürfen. Dies sind Angebote, die sowohl von der Einwohnerschaft als auch im politischen Raum seit Jahren mit Nachdruck nachgefragt werden. Die Entwicklung eines Schulstandorts ohne die weitere Wohnbebauung ist nach der Position des Eigentümers ausgeschlossen.
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinde Ahrensfelde haben durch einstimmigen Beschluss am 21. Februar 2022 (BV-2021/1413-1) diesem Gesamtvorhaben zur Entwicklung einer Teilfläche als Standort eines Gymnasiums und der Entwicklung der weiteren Flächen für Wohnbebauung zugestimmt.
Obwohl es sich letztlich um ein normales Bebauungsplanverfahren handeln wird, welches rechtlich noch nicht begonnen wurde, hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Eigentümer (EKBO) und dem Investor (Landkreis Barnim), unter anderem in 3 öffentlichen Versammlungen des Ortsbeirates und der Gemeindevertretung, bereits im Vorfeld die Eckpunkte einer zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der Flächen besprochen und abgestimmt. Der Öffentlichkeit wurde damit in besonderem Maße die Möglichkeit der Information und auch der Teilnahme, bereits im Vorfeld eines Bebauungsplanverfahrens, gegeben.
Am 21.9.2022 stimmte der Kreistag für den Schulstandort eines Gymnasiums in der Gemeinde Ahrensfelde und den Vertragsabschluss mit der EKBO. Die Vertragspartner haben dabei die Errichtung des Gymnasiums und die weitere Wohnbebauung untrennbar miteinander verknüpft.
In der Verwaltung ist am 13.9.2022 ein Antrag der Bürgerinitiative Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde n.e.V. auf Einwohnerbefragung gem. § 4 Absatz 3 der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde (Einwohnerbeteiligungssatzung) eingegangen, nach welchem alle Einwohner von Ahrensfelde zu folgender Frage befragt werden sollen:
„Sind Sie dafür, dass an der Lindenberger Straße keine neuen Wohngebiete errichtet werden und auf die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne verzichtet wird, solange die Verkehrssituation in Ahrensfelde nicht durch eine neue Ortsumfahrung entlastet wird?“
Der Antrag hat das für eine Bürgerbefragung gem. § 4 Absatz 3 der Einwohnerbeteiligungssatzung erforderliche Quorum von mindestens 3 Prozent der Einwohner der Gemeinde erreicht. Das Befragungsverfahren ist damit durch den Bürgermeister durchzuführen. Die Befragungsbögen werden voraussichtlich im Dez/Jan an die Bürger versandt. Die Beantwortung kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.