Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den Integrierten Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung genehmigt. Von besonderer Bedeutung ist der Integrierte Regionalplan auch für den zukünftigen Ausbau der Windenergienutzung.
Der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim ist es als erster der fünf Planungsgemeinschaften in Brandenburg gelungen, den Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in einem Regionalplan zu konkretisieren. Sie trifft damit Festlegungen für den Abbau von Rohstoffen, den Ausbau der Windenergienutzung, der Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- sowie Siedlungsgebieten, Mobilitätsangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner der Region, den Schutz des Freiraums, der Entwicklung des Tourismus sowie Kooperationen in Kulturlandschaftsräumen. Indem der Regionalplan diese vielfältigen Themen integriert betrachtet, trägt die Regionale Planungsgemeinschaft dazu bei, dass Konflikte zwischen konkurrierenden Landnutzungen bereits frühzeitig erkannt und gelöst werden können.
Ein wichtiger Meilenstein ist, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim die durch den Bund vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windenergienutzung von mindestens 1,8 % der Fläche der Region bis zum 31. Dezember 2027 bzw. von mindestens 2,2 % bis zum 31. Dezember 2032 erreicht.
Für die Windenergienutzung gilt in der Region Uckermark-Barnim nun, dass die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen nur noch innerhalb der festgelegten 49 Vorranggebiete für die Windenergienutzung (insgesamt 10.098 Hektar) gilt. Damit wird der Ausbau der Windenergie auf geeignete Gebiete gelenkt.
Der Regionalplan tritt mit der Bekanntmachung seiner Genehmigung im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 42 am 23. Oktober 2024 nach einem mehrstufigen Planungs- und Abstimmungsprozess in Kraft.