Die Sommerurlaube sind vorbei, anders sieht es mit Tagesausflügen aus. Vor allem ältere Menschen nutzen gern Tagesreisen, suchen nach Geselligkeit und neuen Eindrücken in einem organisierten Rahmen. Anbieter von Werbefahrten locken mit entsprechenden Angeboten, häufig verbergen sich dahinter jedoch geschulte Verkaufsshows, die den Teilnehmenden Waren zu horrenden Preisen aufdrängen. Wie die Reisen ablaufen und welche Rechte Verbraucher:innen im Nachgang haben, erklärt Gerald Kutz, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Versprechen und Realität klaffen auseinander
Anbieter von Werbefahrten locken mit Tagesausflügen per Bus oder Dampfer, oft sogar mit kostenlosen Speisen. Der Verkauf von Waren erscheint zunächst nur als ein kleiner Teil des Ausfluges, häufig findet sich auch gar kein Hinweis darauf. Manchmal ist von Vorträgen zu Gesundheitsthemen die Rede.
„Für die versprochenen touristischen Ziele oder Geselligkeit bleibt tatsächlich aber kaum Zeit, stattdessen findet in abgelegenen Lokalen der Verkauf überteuerter Ware statt“, berichtet Gerald Kutz. Als Berater bei der VZB ist er regelmäßig im Kontakt mit Geschädigten. „Denn tatsächlich verbirgt sich hinter solchen Fahrten in der Regel das professionelle Andrehen meist gewöhnlicher oder sogar minderwertiger Produkte zu absurd überteuerten Preisen“, so Kutz.
Geschickt üben die Verkaufenden Druck aus, appellieren daran, sich mal etwas Gutes zu gönnen, und preisen Matratzen, Reisen oder Nahrungsergänzungsmittel zu angeblich hohen Rabatten an und drängen dann zur schnellen Unterschrift – schließlich möchte man doch nicht schuld sein, wenn Bus oder Dampfer auf Widerwillige warten müssen. Grüner Tee für 2.000 Euro, Nahrungsergänzungsmittel für 2.500 Euro, in diesem Fall großzügig inklusive 1.000 Euro Rabatt; das sind Beispiele für Artikel, die Verbraucher:innen auf Brandenburger Verkaufsfahrten erstanden haben.
Skeptisch bleiben und Rückgaberechte kennen
Wer auf einer Tagesfahrt einkaufen möchte, kann geschlossene Verträge grundsätzlich noch 14 Tage nach Vertragsschluss rückgängig machen. „Achten sollten die Einkaufenden unbedingt auf das richtige Datum im Vertrag“, sagt Berater Kutz. Aber auch das schützt nicht umfassend: „Wir hatten auch schon Fälle, in denen der Anbieter der auf einer Tagesfahrt verkauften Reise gar nicht existierte. Ein Widerruf läuft dann ins Leere“, erläutert Kutz.
Der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen von Ausflugsfahrten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Anbieter diese Artikel plötzlich doch präsentieren, sollte das stutzig machen. „Wir empfehlen in solchen Fällen die Erstattung einer Strafanzeige“, so Kutz.
Für individuelle Fragen können alle Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder telefonische Beratung,
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung