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Barnim Aktuell » Buntes » Kindergeld auch nach der Schulzeit

Kindergeld auch nach der Schulzeit

Online-Kommunikation mit Familienkasse möglich
  • 01. August 2024
  • Buntes
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Foto: Towfiqu barbhuiya, unsplash
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Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach dem 18. Geburtstag kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannte Freiwilligendiensteim In- und Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich der Ergebnisse.Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn ersichtlich sein. Ausbildungsverträge, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen können zu diesem Zweck bei der Familienkasse eingereicht werden.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht Mitteilungen und Nachweise komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – in diesem Fall muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden.

Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag gibt es unter www.familienkasse.de .

Kontakt zur Familienkasse Berlin-Brandenburg:

Gebührenfreie Hotline bei Fragen zum Kindergeld oder Kinderzuschlag:

0800 4 5555-30

Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-14 Uhr

Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit:

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Quelle: Jobcenter Barnim

Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag online unter www.familienkasse.de

Postanschrift

Familienkasse Berlin-Brandenburg

14465 Potsdam

Von: Jobcenter Barnim
Tags: FördermittelGesellschaftJobcenter BarnimWirtschaft

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