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Barnim Aktuell » Pressemitteilungen aus der Politik » Land legt wieder Mietpreisbremse für Bernau bei Berlin und Ahrensfelde fest – Mieterhöhungen werden begrenzt

Land legt wieder Mietpreisbremse für Bernau bei Berlin und Ahrensfelde fest – Mieterhöhungen werden begrenzt

  • 18. November 2025
  • Pressemitteilungen aus der Politik
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Martina Maxi Schmidt. Foto: Ben Gross
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In den vergangenen Jahren sind die Mietpreise in Bernau bei Berlin und Ahrensfelde deutlich angestiegen. Beide Orte werden daher nun wieder offiziell als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Um den Anstieg der Mieten sowohl bei bestehenden Verträgen als auch bei Neuvermietungen einzudämmen, hat das Land Brandenburg die beiden Kommunen in ihre Entwürfe für die Kappungsgrenzenverordnung sowie die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgenommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Mietpreisanstieg zu verlangsamen und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen.

Beide Verordnungen wurden gestern erstmals im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtages vorgestellt. Sie sollen voraussichtlich am 25. November 2025 durch die Landesregierung im Kabinett beschlossen werden. 

Mit der Planung den Geltungsbereich der Regelungen zu erweitern, steigt die Zahl der betroffenen Gemeinden von 19 auf nun 36 Gemeinden. Ausschlaggebend für diese Erweiterung waren der deutliche Anstieg der Angebotsmieten, eine hohe Mietbelastung im Verhältnis zu den Einkommen sowie eine anhaltend starke Nachfrage nach Wohnungen, die das verfügbare Angebot übersteigt.

Martina Maxi Schmidt, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, begrüßt die Entscheidung und betont:

„Die Einstufung von Bernau bei Berlin und Ahrensfelde als angespannter Wohnungsmarkt ist ein notwendiger und sinnvoller Schritt – denn Wohnen darf kein Privileg sein. Beide Gemeinden profitieren von ihrer Nähe zur Hauptstadt und ihrer hohen Lebensqualität, was zu einem kontinuierlich anhaltenden Zuzug geführt hat. Knappheit von Wohnraum und die anhaltende hohe Nachfrage nach Wohnraum hat die Mietpreise spürbar ansteigen lassen.  Das belastet viele Mieterinnen und Mieter zunehmend finanziell. Eine Entlastung für die Mieterinnen und Mieter wurde in Bernau bei Berlin lang ersehnt. In den letzten Jahren gab es bereits Initiativen, sich für die Wieder-Einführung der Mitpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung einzusetzen. Zuletzt hat sich im September 2024 eine deutliche Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung in Bernau dafür ebenfalls als wirksames Mittel ausgesprochen.“

Das zugrunde liegende Gutachten, auf dem die neuen Verordnungen basieren, enthält Empfehlungen zur Entspannung der Situation auf dem Wohnungsmarkt und bewertet den bisherigen Kurs der Landesregierung insgesamt positiv. Als zentrales Instrument zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nennt es die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsneubau sowie für Modernisierungsmaßnahmen. Die SPD-geführte Koalition hat die dafür vorgesehenen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 auf jeweils 250 Millionen Euro erhöht. Ein weiteres wesentliches Element ist die neue Planungsförderungsrichtlinie des Landes, die die Kommunen bei der Flächennutzungsplanung unterstützt und eine effizientere Nutzung vorhandener Flächen ermöglicht.

Schmidt ergänzt: „In Brandenburg setzen wir bereits auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Bauordnung sehen wir als sinnvolle Ergänzung – viele davon greifen wir schon jetzt auf. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen Planungs- und Bauprozesse vereinfachen und beschleunigen. Ich bin zuversichtlich, dass auch der vom Bund initiierte ‚Bau-Turbo‘ dazu beitragen kann, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und so langfristig den Druck auf die Wohnungsmärkte in Bernau in Berlin und Ahrensfelde zu mindern.“

Hintergrund:

Bernau bei Berlin und Ahrensfelde waren bereits bis Ende 2020 als Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Für die Gemeinde Panketal gelten seit der Einführung der Mietpreisbegrenzungsverdnung und Kappungsgrenzenverordnung ununterbrochen die entsprechenden Regelungen.

Kappungsgrenzenverordnung: Sie begrenzt die Mietsteigerung bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent und sorgt so dafür, dass Mieten nicht übermäßig ansteigen, auch wenn die Nachfrage nach Wohnungen wächst.

Mietpreisbegrenzungsverordnung: Diese Verordnung legt fest, dass Mieten bei Neuvermietungen die ortübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen dürfen und soll verhindern, dass bei neuen Mietverträgen überhöhte Mieten verlangt werden.

MdL Martina Maxi Schmidt
SPD-Fraktion
Landtag Brandenburg

Von: SPD
Tags: SPD

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