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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Land stärkt Feuerwehrunterricht an Schulen

Land stärkt Feuerwehrunterricht an Schulen

  • 20. September 2024
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Die Landesregierung hat sich heute auf eine personelle und finanzielle Stärkung des Brandenburger Erfolgsprojektes „Feuerwehr macht Schule“ verständigt. In engem Austausch haben das Innenministerium und das Bildungsministerium dafür ein Eckpunktepapier erarbeitet, das in der Kabinettssitzung beraten wurde. 

Innenminister Michael Stübgen: „Das Wahlpflichtfach ‚Feuerwehr macht Schule‘ ist ein Brandenburger Erfolgsprojekt, das deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hat. Gerade in einem Flächenland kann Brand- und Katastrophenschutz nur funktionieren, wenn vor Ort mit angepackt wird. Die Idee, bereits im schulischen Umfeld die Grundfertigkeiten zu vermitteln, ist daher mehr als sinnvoll. Nun gilt es, in die nächste Stufe zu schalten. Unser Ziel ist ein Unterrichtsangebot in ganz Brandenburg. Dafür braucht es finanzielle Unterstützung und ausreichend Personal, damit der Erfolg nicht zu einer Belastung für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrleute wird. Ich freue mich, dass wir heute wichtige Weichen für Brandenburgs Brand- und Katastrophenschutz stellen konnten.“  

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Mit dem Wahlpflichtfach ‚Feuerwehr macht Schule‘ wird ein bedeutender Beitrag für die Verbindung zwischen Theorie und Praxis geleistet. Vor fünf Jahren ging es mit drei Schulen los, mittlerweile konnte das Angebot auf 22 Schulen ausgeweitet werden. Wir machen Schulwissen mit diesem Wahlpflichtfach greifbar und anwendbar. Schülerinnen und Schüler werden mit der Teilnahme an diesem Fach nicht nur auf den Übergang Schule-Beruf aktiv vorbereitet, sondern lernen Zusammenhalt, Gemeinschaft, Disziplin – auch das sich Zuhören und sich gegenseitig unterstützen.“ 

Im Eckpunktepapier von Innenministerium und Bildungsministerium ist vorgesehen, dass die Landesregierung die Ausweitung der bisherigen Zuwendungsoptionen prüft. Die technische Ausstattung der Unterrichtsräume sowie die Ausstattung mit Schutzkleidung werden durch beide Ministerien gefördert. Diese freiwilligen Leistungen sollen fortgeführt und unter Voraussetzung eines entsprechenden Beschlusses des Landtags erhöht werden. Darüber hinaus sollen Honorarmittel für den Feuerwehrunterricht durch das Bildungsministerium freigegeben werden. Damit könnten Honorarvereinbarungen der Landkreise und kreisfreien Städte zum finanziellen Ausgleich der Aufwendungen ehrenamtlicher Ausbilder finanziert werden.

Interessierte Lehrkräfte sollen künftig zu Ausbildern der Feuerwehr fortgebildet und auch Seiteneinsteiger mit Feuerwehrhintergrund zur Ausweitung des Unterrichtsangebotes eingesetzt werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob Dozenten gewonnen werden können, die nicht als Lehrkraft im Landesdienst beschäftigt sind, und in welcher Form Landkreise und kreisfreie Städte bei der Schaffung zusätzlicher hauptamtlicher Stellen unterstützt werden können. 

Um die zeitaufwendige praktische Ausbildung im Rahmen des Wahlpflichtfaches zu ermöglichen, sollen die Wochenstunden flexibler gehandhabt werden. Für die praktische Ausbildung oder für Exkursionen bietet der aktuelle zeitliche Ansatz von drei Wochenstunden nur bedingt einen geeigneten Rahmen. Dieser Unterricht könnte im Blockmodell oder auch jahrgangsübergreifend erfolgen. Begleitet werden soll die Ausweitung des Feuerwehrunterrichts durch intensive Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch sollen mögliche neue Projektträger gewonnen und Ausbilder sowie Lehrerinnen und Lehrer akquiriert werden. 

Hintergrund
Das Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ wurde mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 an zunächst drei Schulen eingeführt. Inzwischen wird es an 22 Ober- und Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 angeboten. Die Truppmann-Ausbildung, als Grundausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, obliegt nach Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz den amtsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeinden, den Ämtern und den kreisfreien Städten. Die in das Projekt bereits eingebundenen Aufgabenträger des Brandschutzes und der Hilfeleistung bestätigen eine hohe Nachfrage an diesem Wahlpflichtfach und heben den positiven Effekt in der Nachwuchsgewinnung und der Ausbildung hervor, da die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit einer abgeschlossenen Truppmann-Ausbildung einsatzbereit sind.

Neben dem theoretischen und praktischen Wissen sind auch der Erwerb von sozialen Kompetenzen wie Empathie und Teamgeist Bestandteil des Unterrichts. Den Unterricht selbst übernehmen in der Regel ehrenamtliche Ausbilder der Feuerwehr oder Mitarbeitende für den Feuerwehrunterricht, die bei einem Kreisfeuerwehrverband angestellt sind. Ihnen zur Seite steht eine Lehrkraft der Schule, die den Unterricht begleitet, die Aufsichtspflicht hat und für die Notenvergabe zuständig ist. Mit der zunehmenden Ausweitung des Wahlpflichtfaches erweist sich jedoch die Gewinnung von ehrenamtlichen Ausbildern als problematisch, so dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind.

Von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Tags: Feuerwehrlandesregierung

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