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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Landesregierung macht sich für schnelle, bundeseinheitliche Regelung des Rettungsdienstes stark

Landesregierung macht sich für schnelle, bundeseinheitliche Regelung des Rettungsdienstes stark

Kabinett bringt Brandenburger Bundesratsinitiative zum Thema Rettungsdienst und Notfallversorgung auf den Weg
  • 14. September 2025
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Das Land Brandenburg fordert vom Bund eine umfassende Reform der medizinischen Notfallversorgung. So sollen beispielsweise auch Rettungsdiensteinsätze, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht, sondern ambulant versorgt werden – sogenannte Fehlfahrten – von den Krankenkassen erstattet werden. Dies ist einer der Kernpunkte eines Entschließungsantrags für den Bundesrat, den das Brandenburger Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Gesundheitsministerin Britta Müller hatte die entsprechende Vorlage in das Kabinett eingebracht. Die Landesregierung wird den Antrag mit dem Titel „Notfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ noch im September in den Bundesrat einbringen. Damit wird auch ein Landtagbeschluss vom 16. Juli 2025 umgesetzt.

Gesundheitsministerin Britta Müller betont: „Wir brauchen dringend eine Reform des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung in Deutschland. Einsätze ohne Transport in ein Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen müssen zukünftig erstattungsfähig werden – unabhängig ob eine Behandlung von ärztlichem oder nichtärztlichem Personal durchgeführt wird. Dafür brauchen wir eine bundesgesetzliche Regelung im SGB V. Der Kabinettsentschluss macht den Weg dafür frei und ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist der Bundesrat gefragt: Auch hier werde ich mich für eine zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung einsetzen.“

Im Detail fordert Brandenburg in der Bundesratsinitiative eine zügige Verabschiedung des geplanten Bundesgesetzes zur Reform der Notfallversorgung, damit das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Der vom Bundesgesundheitsministerium bislang bekannte Entwurf zum Gesetz der Notfallversorgung, in dem eine klare Regelung zu den Fehlfahrten getroffen werden soll, sieht vor, dass Einsätze auch ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können.

Bisher gelten nach den bundesgesetzlichen Regelungen Kosten für die medizinische Notfallrettung im Rahmen des Rettungsdienstes als Fahrkosten und werden von der Durchführung eines Transportes ins Krankenhaus abhängig gemacht. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch (SGB) V.

In der Entschließungserklärung fordert die Landesregierung vom Bund nun neben einer bundesweit einheitlichen und abschließenden Regelung für die sogenannten Fehlfahrten auch die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür, dass Notfalltransporte in ambulante Versorgungsstrukturen sowie die telemedizinische Versorgung als Leistung des Rettungsdienstes anerkannt und finanziert werden. Somit soll eine bedarfsgerechte Steuerung der Patienten im Rettungsdienst ermöglicht werden und

Ministerin Müller: „Der Rettungsdienst ist eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung und damit der Daseinsvorsorge. Wir benötigen dringend eine Verzahnung des Rettungsdienstes mit ambulanten Versorgungszentren, denn das System steht unter erheblichem finanziellem Druck. Um dem zu begegnen, bedarf es einer bedarfsgerechten Patientensteuerung. Wenn Patienten medizinisch behandelt werden, egal ob stationär oder ambulant, muss auch sichergestellt sein, dass die Kosten dafür von den Kassen übernommen werden. Nur dann können die Träger des Rettungsdienstes ihrer großen Verantwortung auch gerecht werden – nämlich der flächendeckenden notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung.“

Hintergrund

Der Rettungsdienst ist aufgrund des Föderalismusprinzips nach dem Grundgesetz Ländersache und wird durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt, in Brandenburg mit dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz. Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe; sie können die Aufgabe auch an Hilfsorganisationen oder private Rettungsdienstunternehmen vergeben. Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes.

Link zum Landtagsbeschluss: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w8/beschlpr/anlagen/1406-B.pdf

Von: Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)
Tags: Gesundheitlandesregierung

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