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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Landestierschutzbeauftragte bittet Tierhaltende um besondere Schutzvorkehrungen

Landestierschutzbeauftragte bittet Tierhaltende um besondere Schutzvorkehrungen

Tierhaltung bei frostigen Temperaturen
  • 07. Februar 2026
  • Land Brandenburg
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Foto: Олег Мороз, unsplash
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Eine ganzjährige Außenhaltung, auch im Winter, ist normalerweise für Rinder, Schafe oder Ziegen kein Problem. Die Tiere können sich kalten Temperaturen gut anpassen. Dennoch ist bei Extremwetterlagen wie in diesen Tagen besondere Aufmerksamkeit geboten. Die Landestierschutzbeauftragte weist auf wichtige Maßnahmen bei der Außenhaltung von Weidetieren sowie auch bei der Haltung von Haustieren hin.

Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg:

„Wiederkäuer wie Rinder und Schafe werden auch in der kalten Jahreszeit häufig im Freien gehalten. Grundsätzlich stellt das für sie kein Problem dar, denn sie sind hervorragend an niedrige Temperaturen angepasst. Da sich derzeit vermehrt besorgte Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Weidehaltung im Winter an uns wenden, möchte ich beruhigen: Beispielsweise fühlen sich Rinder dank Anpassungsmechanismen in der Thermoregulation bei Kälte sogar wohler als bei Hitze. Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde bilden bei ganzjähriger Weide- oder Außenklimahaltung ein dichtes Winterfell, um auch mit frostigen Temperaturen gut zurecht zu kommen. Insbesondere robuste Rassen sind gut an Kälte angepasst“.

Gleichzeitig weist die Landestierschutzbeauftragte darauf hin, dass Tiere bei anhaltender Kälte und diesen besonders niedrigen Temperaturen, insbesondere in Verbindung mit Nässe und Wind, besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge benötigen. Sie appelliert an die Weidetierhaltenden, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Tiere extremen Witterungsbedingungen nicht schutzlos ausgeliefert sind.

Dr. Anne Zinke:

„Während trockene Kälte von Weidetieren meist gut vertragen wird, können Schnee und Regen, vor allem in Kombination mit Wind, den Tieren sehr zusetzen, vor allem wenn diese Witterung länger anhält. Denn dringt Feuchtigkeit bis auf die Haut vor, wird den Tieren zu viel Wärme entzogen, dieser Effekt verschlimmert sich durch kalten Wind. Auch aufgeweichte oder spiegelglatte Böden können für Weidetiere zum Problem werden. Daher benötigen Weidetiere Rückzugsmöglichkeiten, wo sie bei trockenen, windgeschützten Verhältnissen Schutz suchen können. Gefrorenes Tränkewasser ist bei Frost keine Seltenheit und deutet nicht zwangsläufig auf eine unzureichende Versorgung hin. Häufigere Kontrollen der Tiere und der Weidebedingungen sind jedoch unerlässlich. Zugang zu sauberem, frostfreiem Wasser sowie eine ausreichende Futterzufuhr, um den erhöhten Energiebedarf im Winter zu decken, sind wichtige grundlegende Maßnahmen. Zudem muss Jungtieren, alten, kranken, hochtragenden oder frisch laktierenden Tieren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.“

Ebenso appelliert die Landestierschutzbeauftragte an Halterinnen und Halter von Haustieren, ihren Tieren bei derartigen Witterungsbedingungen besonderen Schutz zukommen zu lassen.

Was bei der Außenhaltung von Tieren im Winter besonders zu beachten ist

  • mehrmals (mehr als zwei Mal) tägliche Tierkontrollen auf der Weide durchführen
  • eine zugängliche, saubere Wasserversorgung sicherstellen, das heißt mehrmals täglich Wasser kontrollieren, nachfüllen und vor dem Einfrieren schützen; eine einmalige Wasserversorgung pro Tag ist nicht ausreichend
  • hochwertiges, artgerechtes Futter anbieten und ausreichende Futterversorgung sicherstellen
  • trockene, windgeschützte Bereiche bieten; zusätzlich zu natürlichen Strukturen auf der Weide (zum Beispiel Hecken, Baumreihen) sind künstlichen Schutzmaßnahmen wie überdachte Unterstände, Windschutzwände – beispielsweise durch Strohballen – und eingestreute, trockene Liegeflächen, die isolierend wirken, bereitzustellen; Einstreu vor Verschmutzung schützen und häufig nachstreuen
  • hochtragende Tiere aufstallen, damit sie nicht draußen ablammen, abkalben, werfen; auch Jungtiere, frisch laktierende und Tiere mit Mangelzuständen besonders kontrollieren und gegebenenfalls in Stallhaltung unterbringen
  • Informationen und Erreichbarkeit der Tierhalterin / des Tierhalters mittels Hinweisschilder sichtbar machen, beispielsweise am Weidezaun, damit Bürgerinnen und Bürger die Tierhaltenden bei Auffälligkeiten schnell erreichen können
  • für Hunde in Außenhaltung zusätzlich isolierte Hütten mit wärmeisolierender Unterlage bereitstellen
  • Freigängerkatzen in der Wohnung oder in einem beheizten Raum Schutz bieten
Von: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Tags: landesregierung

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