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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Ministerin Mittelstädt: Verständnis für die Sorgen der Brandenburgischen Landwirte

Ministerin Mittelstädt: Verständnis für die Sorgen der Brandenburgischen Landwirte

  • 10. November 2025
  • Land Brandenburg
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Am Mittwoch – im Vorfeld des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Landtag – haben sich zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte an der Demonstration des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gegen die Neuausweisung der so genannten „roten Gebiete“ bis Ende 2026 beteiligt. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt nahm die Einladung des LBV an und suchte das Gespräch mit den demonstrierenden Landwirtinnen und Landwirten.

Ministerin Hanka Mittelstädt:

„Ich kann die Sorgen der Brandenburger Landwirte verstehen und nachvollziehen. Unter der nach Bundesrecht nun vorgegebenen Stickstoff-Argon-Messmethode droht ein erhebliches Anwachsen der Flächenkulisse der roten Gebiete – das wäre ein herber Schlag für die hiesige Landwirtschaft. Ich werde mich deshalb bei der anstehenden Umweltministerkonferenz in der kommenden Woche und beim Bund dafür stark machen, die Stickstoff-Argon-Messmethode für die anstehende Neuausweisung zunächst auszusetzen und zu prüfen, ob deren Anwendung zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zukünftig erforderlich ist. Zudem sollte sich der Bund aus Brandenburger Sicht bei der EU für praktikable Regelungen zur Verursachergerechtigkeit im Düngerecht einsetzen.“

Dazu bieten die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes die Möglichkeit, erneut über eine sachgerechte und rechtssichere Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund wird Brandenburg ein mögliches Aussetzen des Vollzugs der zusätzlichen Maßnahmen in den „roten Gebieten“, die über das allgemein gültige Düngerecht hinausgehen, sehr genau prüfen, um möglichen späteren Schaden vom Land und den Landwirtschaftsbetrieben abzuwenden.

Da zunächst die Begründungen zu den Urteilen abzuwarten sind und zurzeit keine Düngemaßnahmen erfolgen, gibt es keinen Grund vorschnell zu handeln.

Die Ministerin weist allerdings auch darauf hin, dass ein gewässerschonender Betrieb von landwirtschaftlicher Nutzfläche einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz darstellt.

„Nur wenn es gelingt, die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern, können die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden“,

so Hanka Mittelstädt.

„Deshalb brauchen wir ein funktionierendes Monitoring, anhand dessen deutlich wird, welche Flächen von den Betrieben boden- und gewässerschonend bewirtschaftet werden. Diese Betriebe sollten dann aus meiner Sicht nicht noch durch Einschränkungen im Düngerecht weiter belastet werden.“

Bereits in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) aus dem November 2020 wurde der Ansatz verfolgt, dass landwirtschaftliche Flächen mit geringer Nitrataustragsgefährdung von den verschärften Regelungen in den roten Gebieten zukünftig ausgenommen werden. Diesen Ansatz hatte die EU-Kommission abgelehnt. Erst wenn Deutschland ein mehrjährig entwickeltes und gewachsenes robustes System sowie verlässliche Datengrundlagen vorweisen könne, wäre die EU-Kommission zu dieser Thematik wieder gesprächsbereit. Allerdings fehlen für den Aufbau des vom Bund gegenüber der EU zugesagten Monitoringsystems bislang die bundesrechtlichen Regelungen im Düngegesetz und der Erlass der Monitoringverordnung.

Hintergrund

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) § 14 Absatz 1 aus dem Jahr 2022 haben die Länder mindestens alle vier Jahre die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (sog. rote Gebiete) zu überprüfen und sofern erforderlich bis zum 31. Dezember anzupassen. Zuletzt erfolgte dies in Brandenburg 2022. Neuer Stichtag ist demnach für Brandenburg der 31. Dezember 2026.

Im Jahr 2022 hatte die EU-Kommission die bisherige Methodik der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen. Um Strafzahlungen abzuwenden, musste das Ausweisungsverfahren in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung vereinheitlicht werden. Die Ausweisung basiert auf den vorhandenen Belastungen in Boden und Grundwasser. Sie trifft keine Aussage über gegenwärtige Einträge durch die Landwirtschaft. In Brandenburg sind daher Flächen betroffen, deren Belastung auf zum Teil langjährige Einträge in der Vergangenheit zurückzuführen sind.

In Brandenburg beträgt die Fläche der mit Nitrat belasteten Gebiete aktuell 5,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und weist damit bundesweit einen sehr geringen Flächenumfang auf. In diesen Gebieten gelten zusätzliche Anforderungen an die Düngung, so dass die dort wirtschaftenden Betriebe dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden.

Von: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Tags: landesregierung

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