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Barnim Aktuell » Bernau » Neue Hundehalterverordnung: „Schonfrist“ läuft am 30. Juni 2025 ab

Neue Hundehalterverordnung: „Schonfrist“ läuft am 30. Juni 2025 ab

  • 14. Mai 2025
  • In Bernau
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Ab 1. Juli 2025 müssen alle Hunde in der Stadt Bernau beim Ordnungsamt angemeldet sein. Dann läuft die sogenannte Schonfrist aus. Foto: Stadt Bernau/Linda Standhardt
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In Bernau leben rund 2.670 Hunde. Davon waren 2024 aber nur 890 beim Ordnungsamt gemeldet. Bis 1. Juli 2024 mussten nur Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern überschritten oder mehr als 20 Kilogramm wogen, beim Ordnungsamt angemeldet werden. Mit der neuen Hundehalteverordnung, die am 1. Juli 2024, in Kraft trat, änderte sich das.

„Jeder Hund muss beim Ordnungsamt angemeldet werden, egal welche Rasse, wie groß und wie schwer – vom kleinen Hund wie dem Chihuahua bis zur Deutschen Dogge. Auch wenn das Tier schon lange in Bernau wohnt. Neu ist auch, dass jeder Hund ab einem Alter von acht Wochen mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen ist“, erklärt Juliane Ibold, die sich im städtischen Ordnungsamt um die Anmeldungen von Hunden kümmert.

Gesetzliche Übergangsfrist bereits am 1. Februar 2025 ausgelaufen

Die gesetzliche Übergangsfrist für das Anmelden der Hunde ist bereits am 1. Februar 2025 ausgelaufen. Seitdem kann ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden. „Wir halten uns bisher noch an eine sogenannte ‚Schonfrist‘, die am 30. Juni 2025 ausläuft“, berichtet Juliane Ibold. „Auch wenn für den Vierbeiner ordnungsgemäß Hundesteuer bezahlt wird, entbindet dies die Tierhalter nicht von ihrer Anzeigepflicht beim Ordnungsamt. Zwischen uns als Ordnungsbehörde und der Steuerabteilung ist aus Datenschutzgründen kein Austausch möglich“, so die Mitarbeiterin der Stadt Bernau.

Ab 1. Juli Anzeige der Hundehaltung gebührenpflichtig

Ab 1. Juli wird für jede Anzeige der Hundehaltung eine Gebühr entsprechend der gültigen Gebührenordnung (GebOMIK) fällig und es werden Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen (z.B. gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht) geführt.

Mit der neuen Verordnung (HundehV) schaffte das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als „unwiderlegbar gefährliche“ und „widerlegbar gefährliche“ Hunde aufgrund der Rasse ab. In Bernau gibt es rund 45 Hunde, die als „widerlegbar gefährliche Rasse“ gelten.

Gefährlichkeit anhand des Verhaltens messen

Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nun auch in Brandenburg anhand seines Verhaltens gemessen, was in einigen Bundesländern Deutschlands schon länger der Fall ist. Es gilt sozusagen erst einmal die Unschuldsvermutung für alle Hunde – egal welcher Rasse. „Falls ein Hund jedoch Auffälligkeiten zeigt, kann dieser auch mit der neuen Hundehalteverordnung als gefährlich eingestuft werden“, erklärt die Mitarbeiterin des Bernauer Ordnungsamtes.

Bisher durften Hunderassen, die zur ersten Liste der „unwiderlegbar gefährlichen“ gehörten, überhaupt nicht gehalten werden. Das waren zum Beispiel die Rassen American Pitbull Terrier oder auch Bullterrier. Tiere der zweiten Kategorie, der „widerlegbar gefährlichen Hunde“, zum Beispiel Rottweiler, mussten durch eine sogenannte Wesensprüfung ihre Gefährlichkeit widerlegen.

Mit dem Wegfall der Regelung dürfen nun alle Hunderassen in Bernau gehalten werden und all die Gefährlichkeitseinstufungen, die allein aufgrund der Rasse ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Gefährlichkeitseinstufungen, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel eines Bisses ausgestellt wurden, bestehen fort.

„Die Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden, bekommen in der neuen Verordnung die Chance zur Rehabilitierung. Das heißt, auf Antrag der Halterin oder des Halters kann das Ordnungsamt feststellen, dass der Hund nicht mehr gefährlich ist, wenn nach Ablauf von mindestens zwei Jahren seit Erteilung einer Erlaubnis (Einstufung als gefährlicher Hund) keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und wenn von einer positiven Verhaltensänderung des Hundes auszugehen ist. Die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten ist von einer sachverständigen Person zu prüfen. Die Prüfung setzt sich aus einem Befragungsteil mit der Halterin oder dem Halter und einem praktischen Teil zusammen“, so die Ordnungsamtsmitarbeiterin.

Dokumente zur Anmeldung von Hunden online abrufbar

Die Dokumente zur Anmeldung aller Hunde sind auf der Internetseite der Stadt Bernau unter www.bernau.de abrufbar. Die Dokumente können online oder per Post an die Stadt Bernau gesendet werden. Natürlich dürfen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre vierbeinigen Lieblinge auch persönlich im Ordnungsamt der Stadt Bernau zu den Sprechzeiten anmelden.

Von: Stadt Bernau
Tags: InformationStadt Bernau

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