Bernau: Kurz vor Ostern erinnert das Ordnungsamt der Stadt Bernau bei Berlin an die geltenden Regeln für das Entzünden von Holzfeuern im Freien. Ziel ist der Schutz von Nachbarschaft, Umwelt und öffentlicher Sicherheit.
Das Abbrennen im Freien ist nur zulässig, wenn dadurch Nachbarschaft und Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt werden. Kleine, genehmigungsfreie Feuer sind möglich, wenn die folgenden Rahmenbedingungen eingehalten werden. Oster- und andere Brauchtumsfeuer, die diese Größen überschreiten, benötigen eine vorherige Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Bernau bei Berlin.
10 goldene Regeln für Holzfeuer
• Brennstoffhaufen maximal 1 Meter Höhe und 1 Meter Durchmesser
• Nur trockenes, stückiges, naturbelassenes Holz; kein lackiertes, gestrichenes oder mit Teer/Dachpappe verunreinigtes Holz
• Bei anhaltender Trockenheit, hoher Waldbrandwarnstufe oder starkem Wind kein Feuer entzünden
• Rasenschnitt, Laub, frischer Strauchschnitt und ähnliche pflanzliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden; Biotonne oder Entsorger nutzen
• Nur Holzspäne oder Grillanzünder; kein Benzin, Spiritus oder Verdünnung
• Feuer nur gelegentlich betreiben und stets beaufsichtigen
• Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Reetdächern, trockenen Flächen und sensiblen Einrichtungen; Mindestabstand zum Wald beachten
• Wasser, Sand oder Feuerlöscher immer bereithalten
• Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug sofort löschen
• Holz- und Reisighaufen sind Lebensraum vieler Tiere und dürfen nicht direkt angezündet werden; Haufen unmittelbar vor dem Anzünden neu aufschichten
Der Leiter des Ordnungsamts, Rory Schönfelder, weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldbußen belegt werden können.
















