Newsletter
Stellenangebot veröffentlichen
Veranstaltung einreichen
Montag, 9. März 2026
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
Anzeige
Anzeige
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungskalender
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • BarnimBlox
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal-Barnim
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungen in Ihrem Ort
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • BarnimBlox
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
No Result
Zeige alle Ergebnisse
Newsletter
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
No Result
Zeige alle Ergebnisse

Barnim Aktuell » Buntes » Pfand zurück gibt’s auch für verbeulte Dosen

Pfand zurück gibt’s auch für verbeulte Dosen

Verbraucherzentrale erklärt, welche Rechte Verbraucher:innen haben
  • 07. September 2025
  • Buntes, Ratgeber
alt=""
Logo: Verbraucherzentrale Brandenburg
Auf Facebook teilen
Auf Twitter teilen
Auf Whats App teilen

Pfandrückgaben sorgen immer wieder für Ärger. Automaten nehmen Dosen oder Flaschen oft nicht zurück, wenn diese eingedrückt sind oder das Etikett fehlt. Manche Geschäfte lehnen Pfandauszahlungen mit dem Hinweis ab, der Bon sei zu alt. Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) klärt über die Rechte der Verbraucher:innen auf.


25 Cent nicht in die Tonne werfen
Verbraucher:innen dürfen Einweg-Leergut in jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die Einweg-Getränkeverpackungen aus dem gleichen Material verkauft. „Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er alle Getränkedosen zurücknehmen, unabhängig von Marke, Form oder Inhalt“, erklärt Annett Reinke, Juristin bei der VZB. Ausgenommen davon sind Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern wie zum Beispiel Kioske. Sie müssen Leergut nur für solche Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben.  

Die Pfandpflicht gilt für alle Getränkedosen und Einweg-Getränkeflaschen aus Glas und Kunststoff, die zwischen 100 Millilitern und drei Liter fassen. Nur sehr wenige Ausnahmen sind vorgesehen, zum Beispiel bei diätetischen Getränken für Säuglinge und Kleinkinder in Einwegflaschen oder bei Getränkekartons wie Tetra Paks.

Unterschied zu Mehrweg
Für Mehrwegflaschen gelten abweichende Regelungen. Händler:innen sind rechtlich nur verpflichtet, Mehrweg-Leergut an der Verkaufsstelle zurückzunehmen, an der es gekauft wurde. In der Praxis zeigen sich die meisten Händler:innen kulant und erstatten das Mehrwegpfand für Leergut der von ihnen angebotenen Marken und Formen, auch wenn sie dort nicht gekauft wurden. „Wenn ein Geschäft eine bestimmte Mehrwegflasche gar nicht im Sortiment hat, besteht keine Verpflichtung, dafür Pfand zu erstatten“, so Reinke.

Rechte bei beschädigten Getränkeverpackungen und Bons
Pfandautomaten erkennen Flaschen und Dosen oft nur, wenn sie nicht beschädigt sind und der EAN-Code sowie gegebenenfalls das Pfandlogo gut lesbar sind. Trotzdem müssen Händler:innen auch beschädigtes, aber eindeutig identifizierbares Leergut gegen Pfand erstatten. Wenn der Pfandautomat die Rücknahme verweigert, sollten Verbraucher:innen das Personal oder die Filialleitung ansprechen und auf ihre Rückgaberechte hinweisen.

Nach der Rückgabe des Leergutes gelten Pfandbons rechtlich als Gutscheine: Sie sind ab dem Ende des Jahres, in dem sie gedruckt wurden, drei Jahre gültig. „Mit der Zeit kann es passieren, dass Geldsumme oder Datum verblassen und dann nicht mehr gut lesbar sind und es Probleme beim Einlösen gibt“, sagt Reinke. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, Pfandbons direkt einzulösen. Pfandbons kann man normalerweise nur in der Filiale abgeben, in die Verbraucher:innen das Leergut gebracht haben. Die Bons sind oft auch nicht in einer anderen Filiale derselben Supermarktkette einlösbar.

Hilfe durch die Verbraucherzentrale
Wer auf Probleme rund um Pfand aufmerksam machen möchte, kann die Beschwerdebox der Verbraucherzentrale nutzen oder den Musterbrief für eine Meldung an die zuständige Überwachungsbehörde (nur für Einweg) der VZB verwenden.     

Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden: Fragen und Antworten zum Einweg-Pfand („Dosenpfand“) oder Mehrweg oder Einweg: Unterschiede und Regeln bei Getränken

Von: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Ähnliche Beiträge

Nächste Veranstaltungen

empty

Vom Faustkeil zur Metropole – wie der Barnim zur Kulturlandschaft wurde

📅12. März 2026
Rathaus Werneuchen

Einladung zur Einwohnerversammlung – Projektentwicklung Sanddornring

📅12. März 2026
alt=""
Anzeige

Neue Meldungen

alt=""

Ausstellungseröffnung am Barnim-Gymnasium

9. März 2026
Rathaus Panketal

Vollsperrung Hobrechtsfelder Dorfstraße ab 30. März

9. März 2026

Jobs im Barnim

Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version

Physiotherapeut (m/w/d) ID 34899

9. März 2026
Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version

Hauswirtschaftskraft (m/w/d) ID 34900

8. März 2026
Nächster Beitrag
alt=""

Ausbildungsstart für zwei künftige Verwaltungsfachangestellte

alt=""

Wir bedanken uns bei allen unseren Leserinnen und Lesern sowie Unterstützenden. Ohne euch wäre diese Seite nicht möglich.

Service
  • Job einreichen
  • Event einreichen
  • Quizfakt einreichen
  • (coming soon)
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Richtlinien
  • AGB
Kontakt
  • presse@barnim-aktuell.de
  • 033397 - 64 51 6
  • Über uns
  • Archiv

Barnim Aktuell ist ein Service der BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt), Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz

© 2025 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) 

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. In den können Sie mehr über die einzelnen Cookies in Erfahrung bringen und diese natürlich auch deaktivieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite über Datenschutz,oder unseren Cookie-Richtlinien.

No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltungen
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungen in Ihrem Ort
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturnachrichten
    • Unser Barnim
  • Politik
    • Politiknachrichten
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereine
    • Verbraucherzentrale
  • Spiele
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
    • BarnimBlox
  • Newsletter

© 2022 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) | Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz | 033397-64516 | info@barnim-aktuell.de

alt=""
Mit freundlicher Unterstützung durch  GDPR Cookie Compliance
Cookie Richtlinien und Datenschutz

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. Cookies sammeln informationen, um zum Beispiel zu lernen, welche Teil unserer Webseite Sie am liebsten mögen. Einen Überblick finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien und weiterführende Informationen darüber hinaus in dem Segment zu unserem Datenschutz.

Essentielle Cookies

Manche Cookies sind unerlässlich. Ohne Sie wäre es uns nicht möglich die Seite ohne Sicherheitsrisiko zu betreiben. Diese Art der Cookies sammeln oder speichern keine persönlichen Informationen.

Drittanbietercookies

Diese Webseite nutzt Google Analytics um anonym Informationen wie zum Beispiel die Anzahl der Webseitenbesucher oder die beliebtesten Artikel zu sammeln.

Dieses Cookie hilft uns dabei, unsere Webseite und unser Angebot für Sie zu verbessen.