Nach erfolgreicher Startphase hat das Pilotprojekt zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz des Landes Brandenburg erreicht. Seit Anfang Juli 2024 verzichten bereits rund ein Drittel aller Amtsgerichte und die Hälfte der Staatsanwaltschaften auf physische Akten und manuelle Verfahren zugunsten des rein elektronischen Aktenaustausches über mehrere Ordnungs- und Justizbehörden hinweg. Mit dem Projekt wird erstmals der vollständige Instanzenzug zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten erprobt.
Bereits seit dem 15. Mai 2024 werden neu angelegte Akten in Ordnungswidrigkeitensachen für Verkehrsdelikte der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg in Gransee bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin und den Amtsgerichten Neuruppin und Oranienburg vollständig elektronisch geführt. Im Juni 2024 wurde die Pilotierungsphase auf die Amtsgerichte Schwedt/Oder, Prenzlau, Zehdenick und Perleberg ausgedehnt.
Seit dem 1. Juli 2024 führt nunmehr auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) den Großteil ihrer Akten in Ordnungswidrigkeitenverfahren elektronisch. Parallel dazu startete die elektronische Aktenführung dieser Verfahrensart auch an den Amtsgerichten Bernau bei Berlin, Bad Freienwalde (Oder) und Strausberg.
Im Jahr 2023 gingen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg über 12.000 Verfahren der Zentralen Bußgeldbehörde ein. Mit der Gewährleistung eines sicheren Transfers großer Datenmengen zwischen Ordnungswidrigkeitenbehörde, Staatsanwaltschaften und Gerichten konnte eine der anspruchsvollsten Aufgaben bei der Digitalisierung der Justiz gemeistert werden. Dem gingen intensive Abstimmungen mit der Zentralen Bußgeldstelle zu Dateiformaten und strukturierten Verfahrensdaten voraus.
Nach einer umfassenden Evaluation der Pilotierung sollen noch im Herbst 2024 die übrigen Staatsanwaltschaften und Gerichte, einschließlich Generalstaatsanwaltschaft und Brandenburgischem Oberlandesgerichts, mit der elektronischen Akte in Ordnungswidrigkeitensachen ausgestattet werden. Die Erkenntnisse der Pilotierung sind bei der Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen von grundlegender Bedeutung. Die technischen und organisatorischen Abläufe in Strafverfahren werden im Rahmen des Pilotprojektes bereits umfassend abgebildet.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die Einführung der elektronischen Akte in Verkehrsdelikten markiert einen wesentlichen Schritt zur umfassenden elektronischen Aktenführung in Strafsachen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Pilotprojekt werden die Einführung der elektronischen Strafakte vorbereiten und erleichtern. Von der Effizienzsteigerung in der Kommunikation zwischen Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften werden künftig alle Verfahrensbeteiligten profitieren können.“
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Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Bereich des Konsumcannabisgesetzes ist heute im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer