Im Park bestohlen
Eberswalde Barnim
Am Abend des 04.03.2026 wandte sich eine Frau an die Polizei, nachdem sie mitbekommen hatte, dass sie bestohlen worden war. Sie hatte sich mit ihrem Kind in einem Park in der Breiten Straße aufgehalten. Noch Unbekannte nahmen dann die Gelegenheit, Frau und Kind abgelenkt zu sehen, wahr, um sich an der Tasche der Geschädigten zu vergreifen. Dabei fiel ihnen Bargeld in die Hände. Wer sich da betätigte, ermitteln nun Kriminalisten der Inspektion Barnim.
Ohne Fahrerlaubnis und Verdacht auf Drogeneinfluss
Werneuchen Barnim
Am Abend des 04.03.2026 zogen Polizisten in der Freienwalder Chaussee einen Mazda 6 aus dem Verkehr. Am Steuer des Wagens saß ein 39 Jahre alter Mann, der gar keine Fahrerlaubnis besaß und darüber hinaus auch nicht den Eindruck erweckte, gänzlich nüchtern zu sein. Ein Drogenschnelltest brachte dann tatsächlich ein positives Ergebnis. Der bereits einschlägig bekannte Delinquent musste eine Blutprobe lassen und wird alsbald Kriminalisten gegenübersitzen.
Ergebnisse von Verkehrskontrollen
Barnim
Am 04.03.2026 fanden im Zeitraum von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr an drei Orten Verkehrskontrollen statt. Ziel der Aktion war die Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Nichtbeachten der Vorfahrt“ und „Geschwindigkeit“.
So postierten sich Kolleginnen und Kollegen des Wach- und Wechseldienstes Bernau und Eberswalde an der Schwanebecker Chaussee sowie der Elbestraße in Bernau. In Eberswalde nahmen sie den Verkehr in der Boldtstraße und der Breiten Straße genauer unter die Lupe. Und auch in der Schönower Straße in Panketal und Zum Krugacker in Finowfurt fanden Kontrollen statt.
Letztlich mussten die Beamten bei 36 Verstößen gegen die Regeln des Grünen Pfeils sowie 33-mal bei Nichtbeachtung des Stoppschildes einschreiten. Dazu kamen sieben Geschwindigkeitsverstöße sowie zehn Verkehrsteilnehmer, die es mit dem Anlegen des Sicherheitsgurtes nicht so genau genommen hatten. Mit dem Mobiltelefon in der Hand wurden drei Auto- und ein Fahrradfahrer ertappt. Ein Delinquent hatte gar keine Fahrerlaubnis und in einem Fall steht der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss im Raum.







