Ergebnis einer Verkehrskontrolle
Ahrensfelde Barnim
Am frühen Morgen des 23.02.2026 besahen sich Polizisten den Fahrer eines Skodas einmal etwas näher, den sie mit seinem Wagen in der Dorfstraße aus dem Verkehr gezogen hatten. Dabei stellte sich heraus, dass der 53-Jährige gar keine Fahrerlaubnis sein Eigen nennen konnte. War ihm das Dokument doch bereits vor geraumer Zeit entzogen worden! Er erhielt eine Anzeige und musste sich dann natürlich auch eine Mitfahrgelegenheit suchen.
Ungebetener Besuch
Eberswalde Barnim
Am Morgen des 23.02.2026 wurden Polizisten in die Schleusenstraße gerufen. Dort hatte man den Einbruch in ein Fitnesscenter bemerkt und umgehend zum Telefon gegriffen. Nach ersten Erkenntnissen nahmen die Täter einen Fernseher mit sich. Ob ihnen noch weitere Dinge in die Hände fielen, war bei der Anzeigenaufnahme noch nicht zu ergründen gewesen.
Nazisymbolik geschmiert
Eberswalde Barnim
Wie der Polizei am Vormittag des 23.02.2026 angezeigt wurde, haben noch Unbekannte am Schuppen eines Sportvereins in der Bergerstraße mehrere Hakenkreuze und Zifferncodes der rechten Szene hinterlassen. Wer sich da betätigte und welche Motivation diejenigen hatten, ermittelt nun die Kriminalpolizei.
Ermittlungen eingeleitet
Ahrensfelde Barnim
Beamte der Polizeiinspektion Barnim kontrollierten am 23.02.2026, gegen 00:30 Uhr, einen Nissan Micra, der die Landsberger Chaussee im Ahrensfelder Ortsteil Eiche befahren hatte. Eine Kennzeichenabfrage führte zu der Erkenntnis, dass für das genutzte Fahrzeug gar kein Versicherungsschutz bestand.
Bei der sich anschließenden Kontrolle beschlich die Beamten aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten zudem der Verdacht, dass der Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stehen könne. Ein positiver Drogenschnelltest erhärtete diesen Eindruck nur noch. Im Fahrzeug fanden die Polizisten sowohl Betäubungsmittel als auch einen dreistelligen Geldbetrag. Die Einsatzkräfte stellten beides sicher, veranlassten eine Blutentnahme und untersagten die Weiterfahrt. Gegen den 33-jährigen Fahrer ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zum Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss.







