Werneuchen: In letzter Zeit gehen wieder verstärkt Lärmbeschwerden und Anzeigen wegen des illegalen Abbrennens von Feuerwerken ein.
Daher müssen wir wiederholt und detailliert auf die bundesweit geltenden rechtlichen Bestimmungen hinweisen:
Von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) werden Feuerwerkskörper in unterschiedliche Gefahrenkategorien eingestuft (Kat. I, II, III, IV, T1 und T2). Die Einstufung und die Identifikationsnummer der BAM befinden sich auf dem Feuerwerkskörper. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper (umgangssprachlich „Polenböller“) dürfen weder nach Deutschland eingeführt, noch hier verwendet werden! Es drohen hohe Strafen. Die gebräuchlichsten der freiverkäuflichen Feuerwerkskörper sind der Kategorie I (Kleinstfeuerwerk/Tischfeuerwerk) und der Kategorie II (Kleinfeuerwerk/Silvesterfeuerwerk) zuzuordnen. Feuerwerkskörper anderer Kategorien dürfen grundsätzlich nicht von Privatpersonen erworben und gezündet werden. Diese sind den Profis vorbehalten, die die notwendigen Ausbildungen und Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Die Profis müssen die erforderlichen gültigen Erlaubnis – und Befähigungsscheine nachweisen.
Das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie II durch Privatpersonen ist trotzdem nur an Silvester erlaubt! Im Zeitraum vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II nicht abgebrannt werden. Dabei ist irrelevant, ob die Feuerwerkskörper auf öffentlichem Grund oder auf einem Privatgrundstück abgebrannt werden. Unerheblich ist auch der Anlass. Hochzeiten, runde Geburtstage, Jugendweihen, Einschulungen, usw. rechtfertigen als solche kein Feuerwerk. Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber haben zudem das beabsichtigte Feuerwerk rechtzeitig (grundsätzlich mindestens 14 Tage vorher) entsprechend bei der 1. Sprengstoffverordnung beim Ordnungsamt in der Stadtverwaltung anzuzeigen. Beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Regelungen mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden können.
Die Stadtverwaltung bittet Sie, auch im Sinne ihrer eigenen Sicherheit und unter Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft, Tiere, Umwelt,… um Ihr Verständnis.