Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Ausbau der Windenergie in Brandenburg planvoll lenken und die Akzeptanz in den Regionen stärken soll.
Martina Maxi Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, erklärt:
„Brandenburg bleibt beim Windkraftausbau verlässlich und mit Plan. Mit diesem Gesetz sichern wir im Übergangszeitraum die planungsrechtliche Steuerung und schützen die Arbeit unserer Regionalplanung, bis alle Regionalpläne in Kraft sind. So verhindern wir einen ungesteuerten Ausbau, stärken die Akzeptanz vor Ort und verbinden erneuerbare Energien mit klaren Regeln, fairer Verteilung und Rücksicht auf die Regionen. Das ist ein Schritt nach vorn – für eine verlässlich geplante Energiewende, die den Menschen in Brandenburg zugutekommt.“
Der Gesetzentwurf sieht eine Befristung von zwölf Monaten vor, in der neue Windenergievorhaben nur innerhalb der in den Regionalplan-Entwürfen vorgesehenen Gebiete genehmigt werden dürfen. Ausnahmen gelten für Repowering-Projekte, für Vorhaben mit vollständigen Antragsunterlagen, die spätestens zehn Monate vor Inkrafttreten eingereicht wurden, sowie in begründeten Einzelfällen, wenn das Projekt die laufende Planung nicht beeinträchtigt.
Da in drei von fünf Planungsregionen die Verfahren zur Umsetzung der landesweiten Flächenziele noch laufen, soll das Gesetz die demokratisch legitimierten Planungsprozesse absichern. Es verhindert, dass neue Einzelgenehmigungen diese Verfahren unterlaufen, und sorgt so für eine faire und ausgewogene Verteilung des Windenergieausbaus in Brandenburg. Die Regionalplanungsgemeinschaft Barnim-Uckermark hat ihre Planung bereits abgeschlossen.















